Was bedeutet das Wunsch- und Wahlrecht?
§ 8 SGB IX verpflichtet Rehabilitationsträger, berechtigten Wünschen bei Entscheidungen über Teilhabeleistungen und deren Ausführung zu entsprechen. Dabei sollen unter anderem persönliche Lebenssituation, Alter, Familie sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse berücksichtigt werden.
§ 104 SGB IX konkretisiert dies für die Eingliederungshilfe: Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalls und sollen die persönlichen Verhältnisse, den Sozialraum, eigene Kräfte und Mittel sowie die Wohnform berücksichtigen.
Welche Wünsche können wichtig sein?
Wohnform
Zum Beispiel der Wunsch, in der eigenen Wohnung statt in einer besonderen Wohnform zu leben.
Leistungserbringer
Ein gewünschter Anbieter kann gegenüber dem Träger benannt und begründet werden.
Gestaltung der Hilfe
Persönliche Bedürfnisse zu Ablauf, Ort, Zeitpunkt und konkreter Zusammenarbeit können relevant sein.
Lebensziele
Eigene Ziele gehören in die Bedarfsermittlung und sollen im Gesamtplan berücksichtigt werden.
Ist das Wahlrecht unbegrenzt?
Nein. Das Gesetz verwendet bewusst den Begriff berechtigte beziehungsweise angemessene Wünsche. Bei der Eingliederungshilfe kann ein Wunsch zum Beispiel dann nicht als angemessen gelten, wenn die Kosten einer gewünschten Leistung die Kosten einer vergleichbaren, bedarfsdeckenden Leistung unverhältnismäßig übersteigen.
Bevor von einem Wunsch abgewichen wird, ist aber auch die Zumutbarkeit zu prüfen. Persönliche, familiäre und örtliche Umstände sind zu berücksichtigen. Ist Wohnen außerhalb einer besonderen Wohnform möglich und wird dies gewünscht, sieht § 104 Abs. 3 SGB IX hierfür einen besonderen Stellenwert vor.
So machen Sie Ihre Wünsche konkret
- Wunsch benennen: „Ich möchte weiterhin in meiner eigenen Wohnung leben.“
- Grund erklären: Warum passt diese Lösung zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Zielen?
- Bedarf verbinden: Welche Assistenz ist notwendig, damit der Wunsch realistisch umgesetzt werden kann?
- Dokumentation erbitten: Wünsche sollen im Gesamtplanverfahren erfasst werden.
- Bei Anbieterwunsch: den gewünschten Leistungserbringer frühzeitig nennen.
SFA NORD und selbstbestimmte Gestaltung
Die Assistenz von SFA NORD orientiert sich an den Zielen des Gesamtplans. Innerhalb dieses Rahmens wird die konkrete Unterstützung gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person geplant. Ziel ist nicht, Entscheidungen abzunehmen, sondern Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.