Qualifizierte Assistenz

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Fachassistenz · § 78 SGB IX · Befähigung

Qualifizierte Assistenz bedeutet mehr als Begleitung. Fachkräfte unterstützen Menschen dabei, Fähigkeiten für eine möglichst eigenständige Alltagsbewältigung zu entwickeln, wiederzugewinnen oder zu erhalten.

Kurz gesagt: Bei qualifizierter Assistenz wird nicht einfach etwas für die Person erledigt. Gemeinsam wird daran gearbeitet, dass sie Handlungen möglichst selbstständig bewältigen kann – durch Anleitung, Übung, Beratung und Reflexion.

Was sagt das Gesetz?

§ 78 Abs. 2 SGB IX unterscheidet zwischen der vollständigen oder teilweisen Übernahme von Handlungen sowie Begleitung einerseits und der Befähigung zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung andererseits. Die Befähigungsleistung wird als qualifizierte Assistenz durch Fachkräfte erbracht.

Wie sieht qualifizierte Assistenz im Alltag aus?

Planen statt übernehmen

Gemeinsam einen Wochenplan entwickeln und Strategien erarbeiten, wie Termine selbstständig im Blick behalten werden können.

Üben statt nur begleiten

Eine Busverbindung gemeinsam trainieren, bis der Weg zunehmend eigenständig bewältigt werden kann.

Verstehen statt nur erledigen

Behördenschreiben gemeinsam sortieren und erklären, damit die Person eigene Entscheidungen besser treffen kann.

Reflektieren statt vorgeben

Nach schwierigen sozialen Situationen gemeinsam betrachten, was funktioniert hat und welche Alternative beim nächsten Mal hilfreich sein könnte.

Was ist der Unterschied zur kompensatorischen Assistenz?

Bei der kompensatorischen Assistenz steht die vollständige oder teilweise Übernahme einer Handlung beziehungsweise die Begleitung im Vordergrund. Bei der qualifizierten Assistenz steht der Aufbau oder Erhalt von Fähigkeiten im Vordergrund.

Kompensatorisch„Ich brauche Unterstützung, damit etwas erledigt werden kann.“
Qualifiziert„Ich möchte lernen oder erhalten, wie ich etwas möglichst selbst bewältigen kann.“

In der Praxis können beide Formen nebeneinander sinnvoll sein. Die Zuordnung erfolgt im Rahmen der Gesamtplanung.

Welche Fachkräfte kommen zum Einsatz?

Die Leistungsvereinbarung von SFA NORD sieht für qualifizierte Assistenz ausschließlich Fachkräfte vor. Als Fachkräfte werden dort insbesondere Berufsgruppen wie Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Pflegefachkräfte, Ergotherapie, Heilerziehungspflege und Erziehung sowie vergleichbar qualifizierte Mitarbeitende genannt. Auch sozialpsychiatrische Zusatzqualifikationen können relevant sein.

Welche Qualifikation im konkreten Fall erforderlich ist, richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird im Gesamtplanverfahren berücksichtigt.

Welche Ziele kann qualifizierte Assistenz verfolgen?

  • mehr Sicherheit in Tagesstruktur und Alltagsorganisation
  • Stärkung von Kommunikation und sozialen Beziehungen
  • eigenständigerer Umgang mit Behörden und Institutionen
  • Entwicklung von Strategien für Konflikte und Krisen
  • mehr Selbstständigkeit bei Mobilität und Orientierung
  • Erhalt oder Ausbau von Fähigkeiten rund um Wohnen und Selbstversorgung
  • Stärkung der persönlichen Lebensplanung und Selbstbestimmung

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ist jede Begleitung qualifizierte Assistenz?

Nein. Entscheidend ist nicht nur, dass eine Fachkraft anwesend ist, sondern welches Ziel die konkrete Leistung verfolgt. Qualifizierte Assistenz zielt auf Befähigung zu eigenständiger Alltagsbewältigung.

Kann qualifizierte Assistenz dauerhaft sinnvoll sein?

Ja. Ziele können sowohl Entwicklungsziele als auch Erhaltungsziele sein. Bei manchen Menschen geht es um neue Fähigkeiten, bei anderen darum, vorhandene Fähigkeiten zu stabilisieren.

Wer legt fest, ob Fachkraftassistenz erforderlich ist?

Der konkrete Bedarf und die Zuordnung werden im Gesamtplanverfahren festgestellt. Die Leistungsvereinbarung von SFA NORD verpflichtet bei Leistungen nach § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX zum Einsatz von Fachkräften.

Rechtsgrundlagen & seriöse Quellen

Zusätzlich berücksichtigt: die für SFA NORD geltende Leistungsvereinbarung nach §§ 123, 125 SGB IX für Assistenz beim Wohnen außerhalb der besonderen Wohnform im Landkreis Celle. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Sozial- oder medizinische Beratung. Verbindlich sind der Einzelfall, der Bescheid und die jeweils aktuelle Rechtslage.

Fragen zur Assistenz beim Wohnen?

SFA NORD bietet Eingliederungshilfe für Erwachsene und Assistenz beim Wohnen im Landkreis Celle – persönlich, aufsuchend und alltagsnah.