Was sagt das Gesetz?
§ 78 Abs. 2 SGB IX unterscheidet zwischen der vollständigen oder teilweisen Übernahme von Handlungen sowie Begleitung einerseits und der Befähigung zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung andererseits. Die Befähigungsleistung wird als qualifizierte Assistenz durch Fachkräfte erbracht.
Wie sieht qualifizierte Assistenz im Alltag aus?
Planen statt übernehmen
Gemeinsam einen Wochenplan entwickeln und Strategien erarbeiten, wie Termine selbstständig im Blick behalten werden können.
Üben statt nur begleiten
Eine Busverbindung gemeinsam trainieren, bis der Weg zunehmend eigenständig bewältigt werden kann.
Verstehen statt nur erledigen
Behördenschreiben gemeinsam sortieren und erklären, damit die Person eigene Entscheidungen besser treffen kann.
Reflektieren statt vorgeben
Nach schwierigen sozialen Situationen gemeinsam betrachten, was funktioniert hat und welche Alternative beim nächsten Mal hilfreich sein könnte.
Was ist der Unterschied zur kompensatorischen Assistenz?
Bei der kompensatorischen Assistenz steht die vollständige oder teilweise Übernahme einer Handlung beziehungsweise die Begleitung im Vordergrund. Bei der qualifizierten Assistenz steht der Aufbau oder Erhalt von Fähigkeiten im Vordergrund.
In der Praxis können beide Formen nebeneinander sinnvoll sein. Die Zuordnung erfolgt im Rahmen der Gesamtplanung.
Welche Fachkräfte kommen zum Einsatz?
Die Leistungsvereinbarung von SFA NORD sieht für qualifizierte Assistenz ausschließlich Fachkräfte vor. Als Fachkräfte werden dort insbesondere Berufsgruppen wie Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Pflegefachkräfte, Ergotherapie, Heilerziehungspflege und Erziehung sowie vergleichbar qualifizierte Mitarbeitende genannt. Auch sozialpsychiatrische Zusatzqualifikationen können relevant sein.
Welche Qualifikation im konkreten Fall erforderlich ist, richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird im Gesamtplanverfahren berücksichtigt.
Welche Ziele kann qualifizierte Assistenz verfolgen?
- mehr Sicherheit in Tagesstruktur und Alltagsorganisation
- Stärkung von Kommunikation und sozialen Beziehungen
- eigenständigerer Umgang mit Behörden und Institutionen
- Entwicklung von Strategien für Konflikte und Krisen
- mehr Selbstständigkeit bei Mobilität und Orientierung
- Erhalt oder Ausbau von Fähigkeiten rund um Wohnen und Selbstversorgung
- Stärkung der persönlichen Lebensplanung und Selbstbestimmung