Was ist der Kernunterschied?
In der Praxis können dieselben Lebensbereiche berührt sein. Entscheidend ist deshalb nicht nur, was getan wird, sondern auch warum die Unterstützung erforderlich ist und welches Ziel damit verfolgt wird.
Beispiele für Eingliederungshilfe
- eine Tagesstruktur entwickeln und einüben
- soziale Kontakte aufbauen und Kommunikationssituationen trainieren
- Behördentermine vorbereiten und zunehmend selbstständig bewältigen
- Mobilität planen und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel üben
- Krisensituationen reflektieren und passende Hilfen organisieren
- die eigene Wohnsituation stabilisieren und persönliche Ziele verfolgen
Beispiele für Pflege
Pflegeleistungen können insbesondere Unterstützung bei pflegebedingten Einschränkungen umfassen. Dazu gehören je nach Leistungssystem zum Beispiel körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Behandlungspflege nach SGB V – etwa bestimmte medizinisch verordnete Maßnahmen – ist nochmals ein eigener Bereich.
Können Eingliederungshilfe und Pflege parallel laufen?
Ja. § 103 SGB IX enthält besondere Regelungen für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf. Welche Leistungen von welchem Träger erbracht werden, hängt von Wohnform, Bedarf und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Die Leistungsvereinbarung von SFA NORD sieht ausdrücklich Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Dienste sowie von Pflegeleistungen vor. Das bedeutet: Assistenz kann helfen, Pflege zu organisieren und zugänglich zu machen.
Was SFA NORD im Rahmen seiner Assistenz leistet
SFA NORD erbringt im hier beschriebenen Leistungsangebot Eingliederungshilfe – Assistenz beim Wohnen. Pflegerische Leistungen nach SGB XI und Behandlungspflege nach SGB V sind nicht mit der qualifizierten Assistenz gleichzusetzen. Wenn zusätzlicher Pflegebedarf besteht, kann eine gute Koordination zwischen Eingliederungshilfe, Pflegekasse, Pflegedienst, Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Stellen wichtig sein.