Eingliederungshilfe und Pflege

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SGB IX · SGB XI · Teilhabe & Versorgung

Eingliederungshilfe und Pflege können gleichzeitig wichtig sein – sie verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Wer beides auseinanderhält, kann Unterstützungsleistungen gezielter organisieren.

Kurz gesagt: Eingliederungshilfe stärkt Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung. Pflege deckt pflegebedingte Unterstützungsbedarfe. Ein Mensch kann deshalb gleichzeitig Anspruch auf Leistungen aus beiden Systemen haben.

Was ist der Kernunterschied?

EingliederungshilfeZiel: Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe und möglichst eigenständige Lebensführung.
PflegeZiel: Unterstützung aufgrund von Pflegebedürftigkeit und Sicherung der pflegerischen Versorgung.

In der Praxis können dieselben Lebensbereiche berührt sein. Entscheidend ist deshalb nicht nur, was getan wird, sondern auch warum die Unterstützung erforderlich ist und welches Ziel damit verfolgt wird.

Beispiele für Eingliederungshilfe

  • eine Tagesstruktur entwickeln und einüben
  • soziale Kontakte aufbauen und Kommunikationssituationen trainieren
  • Behördentermine vorbereiten und zunehmend selbstständig bewältigen
  • Mobilität planen und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel üben
  • Krisensituationen reflektieren und passende Hilfen organisieren
  • die eigene Wohnsituation stabilisieren und persönliche Ziele verfolgen

Beispiele für Pflege

Pflegeleistungen können insbesondere Unterstützung bei pflegebedingten Einschränkungen umfassen. Dazu gehören je nach Leistungssystem zum Beispiel körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Behandlungspflege nach SGB V – etwa bestimmte medizinisch verordnete Maßnahmen – ist nochmals ein eigener Bereich.

Können Eingliederungshilfe und Pflege parallel laufen?

Ja. § 103 SGB IX enthält besondere Regelungen für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf. Welche Leistungen von welchem Träger erbracht werden, hängt von Wohnform, Bedarf und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Die Leistungsvereinbarung von SFA NORD sieht ausdrücklich Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Dienste sowie von Pflegeleistungen vor. Das bedeutet: Assistenz kann helfen, Pflege zu organisieren und zugänglich zu machen.

Was SFA NORD im Rahmen seiner Assistenz leistet

SFA NORD erbringt im hier beschriebenen Leistungsangebot Eingliederungshilfe – Assistenz beim Wohnen. Pflegerische Leistungen nach SGB XI und Behandlungspflege nach SGB V sind nicht mit der qualifizierten Assistenz gleichzusetzen. Wenn zusätzlicher Pflegebedarf besteht, kann eine gute Koordination zwischen Eingliederungshilfe, Pflegekasse, Pflegedienst, Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Stellen wichtig sein.

Wichtig: Im Einzelfall entscheidet der zuständige Träger über Abgrenzung, Zuständigkeit und Leistungsumfang. Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Muss ich mich zwischen Pflege und Eingliederungshilfe entscheiden?

Nein. Beide Leistungsbereiche können nebeneinander bestehen, wenn jeweils die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Übernimmt SFA NORD Körperpflege oder Behandlungspflege?

Das hier dargestellte Vertragsangebot von SFA NORD ist Eingliederungshilfe beziehungsweise Assistenz beim Wohnen. Pflege nach SGB XI und medizinische Behandlungspflege nach SGB V sind davon zu unterscheiden.

Kann SFA NORD bei der Organisation eines Pflegedienstes helfen?

Im Rahmen des bewilligten Teilhabebedarfs kann die Assistenz bei der notwendigen Inanspruchnahme von Pflegeleistungen und anderen Diensten unterstützen.

Rechtsgrundlagen & seriöse Quellen

Zusätzlich berücksichtigt: die für SFA NORD geltende Leistungsvereinbarung nach §§ 123, 125 SGB IX für Assistenz beim Wohnen außerhalb der besonderen Wohnform im Landkreis Celle. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Sozial- oder medizinische Beratung. Verbindlich sind der Einzelfall, der Bescheid und die jeweils aktuelle Rechtslage.

Fragen zur Assistenz beim Wohnen?

SFA NORD bietet Eingliederungshilfe für Erwachsene und Assistenz beim Wohnen im Landkreis Celle – persönlich, aufsuchend und alltagsnah.