Wann kann eine psychische Erkrankung zur Eingliederungshilfe führen?
Nach § 2 SGB IX können seelische Beeinträchtigungen eine Behinderung darstellen, wenn sie in Wechselwirkung mit Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate beeinträchtigen. Für Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX muss die Teilhabe wesentlich eingeschränkt sein oder eine solche wesentliche Behinderung drohen.
Das kann zum Beispiel bei länger anhaltenden Depressionen, Angst- oder Zwangserkrankungen, Psychosen, Traumafolgestörungen, schweren Persönlichkeitsstörungen oder Abhängigkeitserkrankungen der Fall sein. Eine Diagnose allein begründet jedoch noch keinen Anspruch.
Welche Alltagssituationen können betroffen sein?
Tagesstruktur
Schlaf-Wach-Rhythmus, Mahlzeiten, Termine und notwendige Aufgaben geraten dauerhaft aus dem Gleichgewicht.
Soziale Kontakte
Rückzug, Unsicherheit oder Konflikte führen zu Isolation und erschweren gesellschaftliche Teilhabe.
Behörden & Termine
Briefe, Fristen und Gespräche werden aus Überforderung vermieden oder nicht bewältigt.
Wohnen
Haushalt, Mietangelegenheiten oder Konflikte im Wohnumfeld gefährden die Stabilität der Wohnsituation.
Gesundheit
Notwendige medizinische oder soziale Hilfen werden nicht erreicht, organisiert oder regelmäßig genutzt.
Krisen
Belastungen oder Veränderungen führen schnell zu Überforderung und erfordern frühzeitige Strukturierung und Vernetzung.
Wie kann Assistenz konkret unterstützen?
Die Leistungsvereinbarung von SFA NORD umfasst unter anderem Beratung und Unterstützung bei Tagesstruktur, Wohnbereich, medizinischen und sozialen Diensten, Behörden, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeiten, Wohnungssuche, persönlicher Situation, Ängsten im Alltagsgeschehen sowie Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen.
Bei qualifizierter Assistenz geht es darum, Fähigkeiten und Strategien gemeinsam zu entwickeln oder zu erhalten. Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung – nicht eine dauerhafte Abhängigkeit von Hilfe.
Assistenz ist keine Psychotherapie
Eingliederungshilfe und Behandlung haben unterschiedliche Aufgaben. Psychotherapie oder psychiatrische Behandlung behandeln eine Erkrankung. Assistenz unterstützt bei den Folgen der Beeinträchtigung im Alltag und bei der Teilhabe.
Beides kann sich sinnvoll ergänzen, muss aber fachlich und organisatorisch klar getrennt bleiben. SFA NORD kann im Rahmen der Eingliederungshilfe dabei unterstützen, medizinische oder therapeutische Hilfen zu organisieren und zuverlässig wahrzunehmen.