Alltag & Tagesstruktur
Planung des Tages, Haushaltsführung, Selbstorganisation, Ernährung und alltagspraktische Routinen.
Psychosoziale Fachassistenz & Eingliederungshilfe
SFA NORD unterstützt erwachsene Menschen dabei, möglichst selbstbestimmt in der eigenen Wohnung und im vertrauten sozialen Umfeld zu leben. Gemeinsam stärken wir Alltagskompetenz, persönliche Perspektiven und gesellschaftliche Teilhabe.
Leistungsvereinbarung: Landkreis Celle - weitere Regionen auf Anfrage
Unsere Kernleistung
SFA NORD begleitet erwachsene Menschen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung dabei, ihr Leben in der eigenen Wohnung und im Sozialraum möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten.
Die Unterstützung orientiert sich an Ihrem individuellen Teilhabe- bzw. Gesamtplan und an den darin vereinbarten persönlichen Zielen. Im Mittelpunkt steht nicht die Übernahme Ihres Lebens, sondern die Befähigung, möglichst viel selbst zu gestalten.
Konkrete Unterstützung
Welche Unterstützung sinnvoll ist, richtet sich immer nach Ihrem individuellen Bedarf, Ihren Zielen und dem Teilhabe-/Gesamtplan.
Planung des Tages, Haushaltsführung, Selbstorganisation, Ernährung und alltagspraktische Routinen.
Wohnung erhalten, Umzüge vorbereiten, Konflikte im Wohnumfeld bearbeiten und selbstständig wohnen lernen.
Orientierung bei Behörden, Banken und Sozialleistungsträgern sowie Anleitung im Umgang mit Geld und Schriftverkehr.
Orientierung im öffentlichen Raum, Nutzung von Bus, Bahn oder Fahrrad und Planung selbstständiger Wege.
Unterstützung bei der Organisation notwendiger medizinischer und sozialer Dienste sowie bei Gesundheitsvorsorge.
Beziehungen aufbauen und erhalten, Isolation entgegenwirken sowie Freizeit- und Teilhabeangebote erschließen.
Reflexion schwieriger Situationen, Unterstützung bei Konflikten und Orientierung in Veränderungsphasen.
Begleitung bei Ausbildung, Weiterbildung, beruflicher Qualifizierung und der Entwicklung persönlicher Perspektiven.
Die Assistenz beim Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Pflegeleistungen nach dem SGB XI gehören nicht zu dieser Fachassistenz. Unsere weiteren Angebote werden organisatorisch und fachlich getrennt davon erbracht.
Ihre Ziele stehen im Mittelpunkt
Die Unterstützung kann Entwicklungsziele und Erhaltungsziele umfassen. Entscheidend ist, was für Ihre persönliche Lebenssituation sinnvoll und im Gesamtplan vereinbart ist.
Alltagskompetenz stärken und Unterstützung dort reduzieren, wo Aufgaben zunehmend eigenständig gelingen.
Soziale Beziehungen, Mobilität, Freizeit, Bildung und Arbeit als Teil des eigenen Lebens aktiv gestalten.
Mit Belastungen, Konflikten und Veränderungen besser umgehen und tragfähige Strukturen im Sozialraum nutzen.
Der nächste Schritt kann ganz einfach sein
Ein erstes Gespräch ist unverbindlich. Wir hören zu, ordnen gemeinsam die Situation ein und zeigen Ihnen transparent, wie es weitergehen kann.
Von der Anfrage bis zum Start
Der Aufnahmeprozess ist transparent aufgebaut. Sie wissen von Beginn an, welche Schritte anstehen und welche Unterlagen für den Leistungsbeginn erforderlich sind.
Sie selbst, Angehörige, gesetzliche Betreuung oder ein Sozialdienst nehmen Kontakt mit uns auf.
Wir lernen uns unverbindlich kennen und sprechen über Ihre Situation, Wünsche und Teilhabebedarfe.
Der gültige Teilhabe-/Gesamtplan bildet die Grundlage. Die dort vereinbarten Ziele werden gemeinsam konkretisiert.
Nach der Kostenzusage wird die individuelle Zusammenarbeit vertraglich geregelt.
Die Assistenz beginnt. Innerhalb von 12 Wochen wird ein individueller Hilfeplan mit konkreten Teilzielen erstellt.
Antrag & Zuständigkeit
Wenn Sie Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen möchten, nutzen Sie bitte die offizielle Informations- und Antragsseite des Landkreises Celle. Dort finden Sie die aktuell bereitgestellten Informationen und Antragsmöglichkeiten des zuständigen Leistungsträgers.
Zuständig ist der Landkreis Celle. Ansprechpartner ist das Amt für Familie und Teilhabe.
SFA NORD kann Sie im Rahmen der Fachassistenz bei der Orientierung und beim Verständnis des Verfahrens unterstützen. Die Entscheidung über den Antrag trifft jedoch der zuständige Leistungsträger.
Öffnen Sie die offizielle Seite des Landkreises Celle mit Informationen zu den verschiedenen Hilfearten und den dort angebotenen Antragsmöglichkeiten.
Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und den Vorgaben des zuständigen Leistungsträgers. SFA NORD kann Sie bei der Orientierung und Vorbereitung auf das Antragsverfahren unterstützen.
Über SFA NORD
SFA NORD ist ein spezialisierter Fachdienst für ambulante Eingliederungshilfe. Unser fachliches Verständnis orientiert sich an Selbstbestimmung, Autonomie, gesellschaftlicher Teilhabe und dem Abbau von Barrieren.
Wir betrachten Unterstützung als Hilfe zur Selbsthilfe. Gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person entwickeln wir konkrete Schritte, die zu ihren individuellen Zielen, Ressourcen und ihrem Alltag passen.
Ihre Wünsche, Ziele und Entscheidungen bestimmen die Richtung der Zusammenarbeit.
Wir setzen an vorhandenen Fähigkeiten an und bauen Selbstständigkeit schrittweise weiter aus.
Die Unterstützung findet überwiegend dort statt, wo Herausforderungen tatsächlich entstehen: im Lebensumfeld.
Ziele, Maßnahmen, Fortschritte und notwendige Anpassungen werden nachvollziehbar besprochen und dokumentiert.
Engagement für Teilhabe
SFA NORD engagiert sich auch im Zusammenhang mit Aktion Mensch für mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Inklusion.
Unser gemeinsames Ziel ist es, Barrieren abzubauen, Menschen in ihrer Selbstständigkeit zu stärken und echte Teilhabe im Alltag sichtbar und erreichbar zu machen.
Der Hinweis beschreibt unser Engagement und stellt keine Aussage über eine konkrete Förderung, Zertifizierung oder institutionelle Partnerschaft dar, sofern dies nicht gesondert ausgewiesen ist.
Qualität & Schutz
Gute Assistenz braucht qualifizierte Fachkräfte, klare Verfahren, regelmäßige Reflexion und wirksame Schutzstrukturen.
Für qualifizierte Assistenz werden Fachkräfte entsprechend der Regelleistungsbeschreibung eingesetzt.
Gesamtplan, Aufnahmegespräch, Anamnese und konkrete Teilziele bilden die Grundlage der Begleitung.
Hilfeplanung, Verlauf und Maßnahmen werden nachvollziehbar und datenschutzgerecht dokumentiert.
Fachspezifische Weiterbildung, externe Supervision und kollegiale Fallberatung sichern die Weiterentwicklung.
Verbindliche Schutzkonzepte, Gefährdungsanalysen und Interventionswege schützen Grenzen und Selbstbestimmung.
Rückmeldungen können mündlich, schriftlich oder anonym erfolgen; auch externe Beschwerdewege werden benannt.
Weitere Angebote
Diese Angebote sind eigenständig und nicht Bestandteil der Leistungsvereinbarung zur Eingliederungshilfe.
Symbolbild
Pflegefachliche Einschätzungen und Gutachten können helfen, Unterstützungs- und Pflegebedarfe strukturiert und nachvollziehbar darzustellen.
Das Angebot kann zur fachlichen Einordnung einer individuellen Pflegesituation genutzt werden. Es ersetzt nicht die gesetzlich vorgesehene Begutachtung im Auftrag einer Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung.
Symbolbild
Psychotherapeutische Begleitung nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
Dieses Angebot ist fachlich und organisatorisch von der psychosozialen Fachassistenz und der Eingliederungshilfe getrennt.
Menschen hinter SFA NORD
Anto Klaric
B.A. Sonderpädagogik
Verantwortlich für die fachliche Ausrichtung der SFA NORD und die personenzentrierte Umsetzung der Assistenz beim Wohnen.
Schwerpunkte: Ressourcenorientierung, Selbstbestimmung, Krisenintervention und verlässliche Beziehungsarbeit.
Andreas Johannes Stank
Krankenpfleger & Kooperationspartner D.E.L.V.I
Bei Abwesenheit der fachlichen Leitung ist eine qualifizierte Vertretungsstruktur vorgesehen. Andreas Johannes Stank ist im Fachkonzept als Vertretungskraft benannt.
Leistungsberechtigte werden über geplante Vertretungen informiert und können Bedenken gegen eine konkrete Vertretungsperson ansprechen.
Häufige Fragen
Grundsätzlich findet die Assistenz in örtlicher Präsenz statt, insbesondere im eigenen Wohn- und Lebensumfeld. Situativ können auch elektronische Kommunikationsmittel eingesetzt werden.
Grundlage ist der Teilhabe-/Gesamtplan. Die darin vereinbarten Ziele werden mit Ihnen gemeinsam in konkrete Schritte und Teilziele für die Assistenz übersetzt.
Ja. Die Ziele werden mit Ihnen abgestimmt und die Mitwirkung an der Assistenz erfolgt freiwillig. Ihre Wünsche und Entscheidungen bleiben zentral.
Die aktuelle Leistungsvereinbarung für Assistenz beim Wohnen bezieht sich auf den Landkreis Celle. Anfragen aus weiteren Regionen können individuell geklärt werden.
Kontakt
Sie möchten wissen, ob SFA NORD zu Ihrer Situation passt? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir klären gemeinsam, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
SFA NORD ist in der Leistungsvereinbarung als Leistungserbringer für Leistungen der Sozialen Teilhabe im Bereich Assistenz beim Wohnen aufgeführt.
Qualifizierte Assistenz bedeutet, dass Unterstützung nicht nur Aufgaben abnimmt, sondern Menschen dazu befähigt, ihren Alltag möglichst eigenständig zu bewältigen.
Die Assistenz findet grundsätzlich dort statt, wo der Alltag tatsächlich gelebt wird: in der eigenen Wohnung und im persönlichen Sozialraum.
Unterstützung kann dabei helfen, einen verlässlichen Tagesablauf aufzubauen, Aufgaben zu planen und Routinen schrittweise selbstständiger umzusetzen.
Wohnen ist mehr als eine Wohnung zu haben. Ziel kann sein, eine Wohnsituation zu erhalten, zu stabilisieren oder einen Wechsel in eine passendere Wohnform vorzubereiten.
Behördenpost, Formulare und finanzielle Angelegenheiten können schnell unübersichtlich werden. Die Assistenz unterstützt beim Verstehen, Ordnen und selbstständigen Bearbeiten.
Mobilität schafft Teilhabe. Gemeinsam können Wege geplant, ÖPNV-Verbindungen geübt und Orientierung im Wohnumfeld aufgebaut werden.
Die Fachassistenz kann bei der Organisation und Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Dienste unterstützen, beispielsweise bei Terminplanung oder der Vorbereitung auf Gespräche.
Ziel kann sein, Isolation zu verringern, Kontakte aufzubauen oder bestehende Beziehungen zu stabilisieren.
In schwierigen Situationen bietet die Fachassistenz Orientierung, Gespräche und strukturierte Unterstützung bei der Entwicklung nächster Schritte.
Persönliche Teilhabeziele können auch Ausbildung, Weiterbildung, berufliche Qualifizierung oder eine passende Tätigkeit betreffen.
Die Assistenz kann bei Planung, Orientierung, Kommunikation und dem Aufbau tragfähiger Strukturen unterstützen.
Die Assistenz ist als Hilfe zur Selbsthilfe angelegt. Aufgaben sollen nach Möglichkeit nicht dauerhaft übernommen, sondern gemeinsam eingeübt und zunehmend selbstständig bewältigt werden.
Teilhabe bedeutet, das eigene Leben möglichst selbstbestimmt in Bereichen wie Wohnen, soziale Beziehungen, Mobilität, Freizeit, Bildung und Arbeit gestalten zu können.
Verlässliche Strukturen, Krisenpläne, klare Ansprechpartner und eingeübte Handlungsschritte können dazu beitragen, auch belastende Situationen besser zu bewältigen.
Für qualifizierte Assistenzleistungen werden Fachkräfte entsprechend der Regelleistungsbeschreibung eingesetzt. Dazu können unter anderem sozialpädagogische, heilpädagogische, ergotherapeutische, heilerziehungspflegerische und vergleichbare Qualifikationen gehören.
Ausgangspunkt sind die Ziele des Teilhabe-/Gesamtplans. Daraus werden gemeinsam konkrete Teilziele und passende Maßnahmen für den Alltag entwickelt.
Hilfeplan, Fortschreibungen und erbrachte Maßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert. Dadurch können Entwicklungen, Zielerreichung und notwendige Anpassungen transparent dargestellt werden.
Fachliche Qualität wird durch regelmäßige Weiterbildung, externe Supervision und kollegiale Reflexion unterstützt.
SFA NORD verfügt über ein Gewaltschutzkonzept mit klaren Präventions- und Interventionswegen. Die Grenzen und die Selbstbestimmung leistungsberechtigter Personen sollen konsequent geschützt werden.
Beschwerden sind ausdrücklich möglich und sollen zur Verbesserung der Qualität beitragen.
Pflegefachliche Einschätzungen können den individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarf strukturiert darstellen und eine fachliche Grundlage für weitere Gespräche schaffen.
Dieses Angebot betrifft psychotherapeutische Begleitung nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
Anto Klaric ist Gründer, Inhaber und fachliche Leitung von SFA NORD. Im Fachkonzept ist er mit dem akademischen Abschluss B.A. Sonderpädagogik benannt.
Die fachliche Arbeit ist personenzentriert und ressourcenorientiert ausgerichtet.
Auch bei geplanter oder ungeplanter Abwesenheit der fachlichen Leitung soll die Versorgungssicherheit gewährleistet bleiben.
Das Fachkonzept benennt Andreas Johannes Stank, Krankenpfleger und Kooperationspartner D.E.L.V.I, als Vertretungskraft.
Sie können sich direkt an den Landkreis Celle wenden. Der Antrag wird dort geprüft und der individuelle Bedarf im Teilhabe-/Gesamtplanverfahren ermittelt.
Der Grundantrag des Landkreises Celle nennt mehrere Unterlagen, die dem Antrag je nach persönlicher Situation beigefügt werden sollen.