Vertraglicher Leistungserbringer der Eingliederungshilfe Mit Leistungsvereinbarung nach SGB IX mit dem Land Niedersachsen
Qualifizierte Fachassistenz Personenzentriert, alltagsnah und zielorientiert
Aufsuchende Begleitung Unterstützung im eigenen Wohn- und Lebensumfeld

Unsere Kernleistung

Assistenz beim Wohnen außerhalb der besonderen Wohnform

SFA NORD begleitet erwachsene Menschen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung dabei, ihr Leben in der eigenen Wohnung und im Sozialraum möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten.

Die Unterstützung orientiert sich an Ihrem individuellen Teilhabe- bzw. Gesamtplan und an den darin vereinbarten persönlichen Zielen. Im Mittelpunkt steht nicht die Übernahme Ihres Lebens, sondern die Befähigung, möglichst viel selbst zu gestalten.

Konkrete Unterstützung

Wobei SFA NORD Sie im Alltag begleiten kann

Welche Unterstützung sinnvoll ist, richtet sich immer nach Ihrem individuellen Bedarf, Ihren Zielen und dem Teilhabe-/Gesamtplan.

Alltag & Tagesstruktur

Planung des Tages, Haushaltsführung, Selbstorganisation, Ernährung und alltagspraktische Routinen.

Wohnen

Wohnung erhalten, Umzüge vorbereiten, Konflikte im Wohnumfeld bearbeiten und selbstständig wohnen lernen.

Behörden & Finanzen

Orientierung bei Behörden, Banken und Sozialleistungsträgern sowie Anleitung im Umgang mit Geld und Schriftverkehr.

Mobilität

Orientierung im öffentlichen Raum, Nutzung von Bus, Bahn oder Fahrrad und Planung selbstständiger Wege.

Gesundheit

Unterstützung bei der Organisation notwendiger medizinischer und sozialer Dienste sowie bei Gesundheitsvorsorge.

Soziale Kontakte

Beziehungen aufbauen und erhalten, Isolation entgegenwirken sowie Freizeit- und Teilhabeangebote erschließen.

Krisen & Konflikte

Reflexion schwieriger Situationen, Unterstützung bei Konflikten und Orientierung in Veränderungsphasen.

Bildung & Arbeit

Begleitung bei Ausbildung, Weiterbildung, beruflicher Qualifizierung und der Entwicklung persönlicher Perspektiven.

Wichtig zur Abgrenzung

Die Assistenz beim Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Pflegeleistungen nach dem SGB XI gehören nicht zu dieser Fachassistenz. Unsere weiteren Angebote werden organisatorisch und fachlich getrennt davon erbracht.

Ihre Ziele stehen im Mittelpunkt

Was die Assistenz erreichen soll

Die Unterstützung kann Entwicklungsziele und Erhaltungsziele umfassen. Entscheidend ist, was für Ihre persönliche Lebenssituation sinnvoll und im Gesamtplan vereinbart ist.

Der nächste Schritt kann ganz einfach sein

Gemeinsam klären, welche Unterstützung wirklich zu Ihnen passt

Ein erstes Gespräch ist unverbindlich. Wir hören zu, ordnen gemeinsam die Situation ein und zeigen Ihnen transparent, wie es weitergehen kann.

Persönlich Aufsuchend Zielorientiert

Von der Anfrage bis zum Start

So beginnt die Zusammenarbeit mit SFA NORD

Der Aufnahmeprozess ist transparent aufgebaut. Sie wissen von Beginn an, welche Schritte anstehen und welche Unterlagen für den Leistungsbeginn erforderlich sind.

Erstanfrage

Sie selbst, Angehörige, gesetzliche Betreuung oder ein Sozialdienst nehmen Kontakt mit uns auf.

Erstgespräch

Wir lernen uns unverbindlich kennen und sprechen über Ihre Situation, Wünsche und Teilhabebedarfe.

Gesamtplan & Ziele

Der gültige Teilhabe-/Gesamtplan bildet die Grundlage. Die dort vereinbarten Ziele werden gemeinsam konkretisiert.

Vereinbarung

Nach der Kostenzusage wird die individuelle Zusammenarbeit vertraglich geregelt.

Start & Hilfeplan

Die Assistenz beginnt. Innerhalb von 12 Wochen wird ein individueller Hilfeplan mit konkreten Teilzielen erstellt.

Antrag & Zuständigkeit

Eingliederungshilfe beim Landkreis Celle beantragen

Wenn Sie Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen möchten, nutzen Sie bitte die offizielle Informations- und Antragsseite des Landkreises Celle. Dort finden Sie die aktuell bereitgestellten Informationen und Antragsmöglichkeiten des zuständigen Leistungsträgers.

Wo wird der Antrag gestellt?

Zuständig ist der Landkreis Celle. Ansprechpartner ist das Amt für Familie und Teilhabe.

SFA NORD kann Sie im Rahmen der Fachassistenz bei der Orientierung und beim Verständnis des Verfahrens unterstützen. Die Entscheidung über den Antrag trifft jedoch der zuständige Leistungsträger.

Zuständige Stelle

Landkreis Celle
Amt für Familie und Teilhabe
Trift 26
29221 Celle

Online beim Landkreis Celle

Öffnen Sie die offizielle Seite des Landkreises Celle mit Informationen zu den verschiedenen Hilfearten und den dort angebotenen Antragsmöglichkeiten.

Zum Landkreis Celle

Unterlagen & Vorbereitung

Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und den Vorgaben des zuständigen Leistungsträgers. SFA NORD kann Sie bei der Orientierung und Vorbereitung auf das Antragsverfahren unterstützen.

Hinweis: Die Eingliederungshilfe wird individuell geprüft. Im Antragsverfahren kann die zuständige Sachbearbeitung weitere Nachweise anfordern. Reichen Sie bei Papierunterlagen grundsätzlich nur Kopien ein, wenn der Landkreis nichts anderes verlangt.

Über SFA NORD

Personenzentrierte Unterstützung statt Lösungen von der Stange

SFA NORD ist ein spezialisierter Fachdienst für ambulante Eingliederungshilfe. Unser fachliches Verständnis orientiert sich an Selbstbestimmung, Autonomie, gesellschaftlicher Teilhabe und dem Abbau von Barrieren.

Wir betrachten Unterstützung als Hilfe zur Selbsthilfe. Gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person entwickeln wir konkrete Schritte, die zu ihren individuellen Zielen, Ressourcen und ihrem Alltag passen.

Personenzentriert

Ihre Wünsche, Ziele und Entscheidungen bestimmen die Richtung der Zusammenarbeit.

Ressourcenorientiert

Wir setzen an vorhandenen Fähigkeiten an und bauen Selbstständigkeit schrittweise weiter aus.

Alltagsnah

Die Unterstützung findet überwiegend dort statt, wo Herausforderungen tatsächlich entstehen: im Lebensumfeld.

Transparent

Ziele, Maßnahmen, Fortschritte und notwendige Anpassungen werden nachvollziehbar besprochen und dokumentiert.

Engagement für Teilhabe

Auch mit Aktion Mensch aktiv

SFA NORD engagiert sich auch im Zusammenhang mit Aktion Mensch für mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Inklusion.

Unser gemeinsames Ziel ist es, Barrieren abzubauen, Menschen in ihrer Selbstständigkeit zu stärken und echte Teilhabe im Alltag sichtbar und erreichbar zu machen.

Der Hinweis beschreibt unser Engagement und stellt keine Aussage über eine konkrete Förderung, Zertifizierung oder institutionelle Partnerschaft dar, sofern dies nicht gesondert ausgewiesen ist.

Aktion Mensch - Siegel 2027
Teilhabe stärken Selbstbestimmung fördern Barrieren abbauen

Qualität & Schutz

Fachlichkeit, Sicherheit und nachvollziehbare Qualität

Gute Assistenz braucht qualifizierte Fachkräfte, klare Verfahren, regelmäßige Reflexion und wirksame Schutzstrukturen.

Weitere Angebote

Ergänzende Leistungen von SFA NORD

Diese Angebote sind eigenständig und nicht Bestandteil der Leistungsvereinbarung zur Eingliederungshilfe.

Symbolbild: pflegefachliches Beratungsgespräch Symbolbild
Eigenständiges Angebot

Pflegegutachten

Pflegefachliche Einschätzungen und Gutachten können helfen, Unterstützungs- und Pflegebedarfe strukturiert und nachvollziehbar darzustellen.

Das Angebot kann zur fachlichen Einordnung einer individuellen Pflegesituation genutzt werden. Es ersetzt nicht die gesetzlich vorgesehene Begutachtung im Auftrag einer Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung.

Pflegefachlich Strukturiert Individuell
Symbolbild: psychotherapeutisches Gespräch in ruhiger Atmosphäre Symbolbild
Eigenständiges Angebot

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Psychotherapeutische Begleitung nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.

Dieses Angebot ist fachlich und organisatorisch von der psychosozialen Fachassistenz und der Eingliederungshilfe getrennt.

Vertraulich Persönlich Ruhige Gesprächsatmosphäre

Menschen hinter SFA NORD

Fachliche Leitung & verlässliche Vertretungsstruktur

Anto Klaric, Gründer, Inhaber und fachliche Leitung von SFA NORD

Anto Klaric

Gründer, Inhaber & fachliche Leitung

Anto Klaric

B.A. Sonderpädagogik

Verantwortlich für die fachliche Ausrichtung der SFA NORD und die personenzentrierte Umsetzung der Assistenz beim Wohnen.

Schwerpunkte: Ressourcenorientierung, Selbstbestimmung, Krisenintervention und verlässliche Beziehungsarbeit.

Andreas Johannes Stank, Vertretung und Kooperationspartner von SFA NORD

Andreas Johannes Stank

Vertretung & Versorgungssicherheit

Andreas Johannes Stank

Krankenpfleger & Kooperationspartner D.E.L.V.I

Bei Abwesenheit der fachlichen Leitung ist eine qualifizierte Vertretungsstruktur vorgesehen. Andreas Johannes Stank ist im Fachkonzept als Vertretungskraft benannt.

Leistungsberechtigte werden über geplante Vertretungen informiert und können Bedenken gegen eine konkrete Vertretungsperson ansprechen.

Häufige Fragen

Kurz erklärt

Wo findet die Assistenz statt?

Grundsätzlich findet die Assistenz in örtlicher Präsenz statt, insbesondere im eigenen Wohn- und Lebensumfeld. Situativ können auch elektronische Kommunikationsmittel eingesetzt werden.

Wer legt die Ziele der Unterstützung fest?

Grundlage ist der Teilhabe-/Gesamtplan. Die darin vereinbarten Ziele werden mit Ihnen gemeinsam in konkrete Schritte und Teilziele für die Assistenz übersetzt.

Ist die Teilnahme freiwillig?

Ja. Die Ziele werden mit Ihnen abgestimmt und die Mitwirkung an der Assistenz erfolgt freiwillig. Ihre Wünsche und Entscheidungen bleiben zentral.

Für welche Region besteht die Leistungsvereinbarung?

Die aktuelle Leistungsvereinbarung für Assistenz beim Wohnen bezieht sich auf den Landkreis Celle. Anfragen aus weiteren Regionen können individuell geklärt werden.

Kontakt

Lassen Sie uns unverbindlich über Ihren Unterstützungsbedarf sprechen

Sie möchten wissen, ob SFA NORD zu Ihrer Situation passt? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir klären gemeinsam, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

SFA NORD
Kronestraße 4
29221 Celle
Telefon: 05141 2084666 E-Mail: info@sfa-nord.de

Weitere Informationen

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