Was bedeutet selbstbestimmtes Wohnen?
Selbstbestimmung bedeutet nicht, alles ohne Hilfe tun zu müssen. Es bedeutet, möglichst selbst über das eigene Leben, die Wohnform, den Alltag und persönliche Ziele entscheiden zu können. § 113 SGB IX beschreibt ausdrücklich das Ziel, Menschen zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum und im Sozialraum zu befähigen oder sie dabei zu unterstützen.
Unterstützung kann ganz unterschiedlich aussehen
Wohnung erhalten
Mietangelegenheiten sortieren, Konflikte früh erkennen und notwendige Schritte gemeinsam strukturieren.
Haushalt organisieren
Realistische Abläufe entwickeln und Fähigkeiten rund um Selbstversorgung und Haushaltsführung stärken.
Alltag stabilisieren
Wochenstruktur, Termine, Ruhe- und Aktivitätszeiten sowie persönliche Routinen entwickeln.
Im Sozialraum ankommen
Einkaufen, Mobilität, Freizeit, Kontakte und Unterstützungsangebote außerhalb der Wohnung zugänglich machen.
Muss man alleine wohnen?
Nein. Die Leistungsvereinbarung von SFA NORD nennt ausdrücklich unterschiedliche Wohnsituationen: eigene Wohnung allein oder mit anderen, Partnerschaft, Familie, Wohnen bei Eltern oder Angehörigen sowie Wohngemeinschaften. Entscheidend ist nicht die Haushaltsform, sondern der individuelle Teilhabebedarf.
Welche Rolle spielt das Wunsch- und Wahlrecht?
§ 104 SGB IX verlangt, die Wohnform bei der individuellen Leistungsplanung zu berücksichtigen. Wenn Wohnen außerhalb einer besonderen Wohnform in Betracht kommt und die leistungsberechtigte Person dies wünscht, misst das Gesetz diesem Wunsch besondere Bedeutung bei.
Das bedeutet nicht, dass jeder Wohnwunsch automatisch jede denkbare Leistung auslöst. Bedarf, Eignung, Zumutbarkeit und gesetzliche Rahmenbedingungen müssen zusammen betrachtet werden.
Wie unterstützt SFA NORD?
SFA NORD arbeitet aufsuchend und alltagsnah. Die Assistenz orientiert sich an den bewilligten Zielen und kann zum Beispiel bei Tagesstruktur, Wohnbereich, Mobilität, Behörden, sozialen Beziehungen, medizinischen und sozialen Diensten sowie Krisen- und Veränderungssituationen unterstützen.
Das Ziel ist nicht, ein fremdes Alltagsmodell vorzugeben. Unterstützung soll dabei helfen, die eigene Lebensführung zu gestalten, Fähigkeiten zu entwickeln oder zu erhalten und Teilhabe im persönlichen Umfeld zu ermöglichen.
Von Unterstützung zu mehr Eigenständigkeit
Gute Assistenz kann sich verändern. Manche Aufgaben brauchen zunächst engere Begleitung und später nur noch Erinnerung oder Rücksprache. Andere Bereiche bleiben dauerhaft unterstützungsbedürftig. Deshalb können sowohl Entwicklungsziele als auch Erhaltungsziele sinnvoll sein.