Selbstbestimmt wohnen mit Unterstützung

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Eigene Wohnung · Selbstbestimmung · Teilhabe

Unterstützung zu brauchen bedeutet nicht automatisch, die eigene Wohnung aufgeben zu müssen. Eingliederungshilfe kann dazu beitragen, das Leben im eigenen Wohn- und Sozialraum zu ermöglichen, zu stabilisieren und selbstbestimmt zu gestalten.

Kurz gesagt: Assistenz beim Wohnen kann Menschen dort unterstützen, wo sie selbst leben möchten – in der eigenen Wohnung, mit Partner oder Familie, bei Angehörigen oder in einer Wohngemeinschaft.

Was bedeutet selbstbestimmtes Wohnen?

Selbstbestimmung bedeutet nicht, alles ohne Hilfe tun zu müssen. Es bedeutet, möglichst selbst über das eigene Leben, die Wohnform, den Alltag und persönliche Ziele entscheiden zu können. § 113 SGB IX beschreibt ausdrücklich das Ziel, Menschen zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum und im Sozialraum zu befähigen oder sie dabei zu unterstützen.

Unterstützung kann ganz unterschiedlich aussehen

Wohnung erhalten

Mietangelegenheiten sortieren, Konflikte früh erkennen und notwendige Schritte gemeinsam strukturieren.

Haushalt organisieren

Realistische Abläufe entwickeln und Fähigkeiten rund um Selbstversorgung und Haushaltsführung stärken.

Alltag stabilisieren

Wochenstruktur, Termine, Ruhe- und Aktivitätszeiten sowie persönliche Routinen entwickeln.

Im Sozialraum ankommen

Einkaufen, Mobilität, Freizeit, Kontakte und Unterstützungsangebote außerhalb der Wohnung zugänglich machen.

Muss man alleine wohnen?

Nein. Die Leistungsvereinbarung von SFA NORD nennt ausdrücklich unterschiedliche Wohnsituationen: eigene Wohnung allein oder mit anderen, Partnerschaft, Familie, Wohnen bei Eltern oder Angehörigen sowie Wohngemeinschaften. Entscheidend ist nicht die Haushaltsform, sondern der individuelle Teilhabebedarf.

Welche Rolle spielt das Wunsch- und Wahlrecht?

§ 104 SGB IX verlangt, die Wohnform bei der individuellen Leistungsplanung zu berücksichtigen. Wenn Wohnen außerhalb einer besonderen Wohnform in Betracht kommt und die leistungsberechtigte Person dies wünscht, misst das Gesetz diesem Wunsch besondere Bedeutung bei.

Das bedeutet nicht, dass jeder Wohnwunsch automatisch jede denkbare Leistung auslöst. Bedarf, Eignung, Zumutbarkeit und gesetzliche Rahmenbedingungen müssen zusammen betrachtet werden.

Wie unterstützt SFA NORD?

SFA NORD arbeitet aufsuchend und alltagsnah. Die Assistenz orientiert sich an den bewilligten Zielen und kann zum Beispiel bei Tagesstruktur, Wohnbereich, Mobilität, Behörden, sozialen Beziehungen, medizinischen und sozialen Diensten sowie Krisen- und Veränderungssituationen unterstützen.

Das Ziel ist nicht, ein fremdes Alltagsmodell vorzugeben. Unterstützung soll dabei helfen, die eigene Lebensführung zu gestalten, Fähigkeiten zu entwickeln oder zu erhalten und Teilhabe im persönlichen Umfeld zu ermöglichen.

Von Unterstützung zu mehr Eigenständigkeit

Gute Assistenz kann sich verändern. Manche Aufgaben brauchen zunächst engere Begleitung und später nur noch Erinnerung oder Rücksprache. Andere Bereiche bleiben dauerhaft unterstützungsbedürftig. Deshalb können sowohl Entwicklungsziele als auch Erhaltungsziele sinnvoll sein.

Beispiel: Eine Person möchte trotz psychischer Belastung in der eigenen Wohnung bleiben. Gemeinsam werden Tagesstruktur, Briefpost, Einkauf, Arzttermine und soziale Kontakte geordnet. Schrittweise werden einzelne Aufgaben wieder selbst übernommen, während bei anderen weiterhin Unterstützung bestehen bleibt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ist Assistenz beim Wohnen dasselbe wie betreutes Wohnen in einer Einrichtung?

Nein. Das hier beschriebene Angebot bezieht sich auf Assistenz außerhalb einer besonderen Wohnform und kann im eigenen Wohnumfeld stattfinden.

Kann ich auch bei meinen Eltern wohnen und Assistenz erhalten?

Grundsätzlich kann das Leistungsangebot unterschiedliche private Wohnsituationen umfassen. Entscheidend ist der individuell festgestellte Bedarf und die Bewilligung.

Ist das Ziel immer, irgendwann gar keine Hilfe mehr zu brauchen?

Nein. Ziele können Entwicklung oder Erhalt betreffen. Bei manchen Menschen kann Unterstützung reduziert werden, bei anderen ist dauerhafte Assistenz notwendig, um Selbstbestimmung und Teilhabe zu sichern.

Rechtsgrundlagen & seriöse Quellen

Zusätzlich berücksichtigt: die für SFA NORD geltende Leistungsvereinbarung nach §§ 123, 125 SGB IX für Assistenz beim Wohnen außerhalb der besonderen Wohnform im Landkreis Celle. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Sozial- oder medizinische Beratung. Verbindlich sind der Einzelfall, der Bescheid und die jeweils aktuelle Rechtslage.

Fragen zur Assistenz beim Wohnen?

SFA NORD bietet Eingliederungshilfe für Erwachsene und Assistenz beim Wohnen im Landkreis Celle – persönlich, aufsuchend und alltagsnah.