Schritt 1: Zuständige Stelle kontaktieren
Für die Bewilligung ist der zuständige Träger der Eingliederungshilfe verantwortlich. Wer im Landkreis Celle lebt, findet die aktuellen Ansprechpartner und Informationen auf der offiziellen Website des Landkreises. Zuständigkeiten und Kontaktstellen können sich organisatorisch ändern – deshalb sollte immer die aktuelle Behördenseite genutzt werden.
Eine erste Kontaktaufnahme kann bereits sinnvoll sein, wenn noch nicht klar ist, welche konkrete Leistung benötigt wird. Nach § 106 SGB IX umfasst die Beratung und Unterstützung des Trägers unter anderem Hilfe bei der Antragstellung und bei der Klärung weiterer Zuständigkeiten.
Schritt 2: Den Unterstützungsbedarf konkret beschreiben
Für eine gute Bedarfsermittlung ist es hilfreicher, konkrete Alltagssituationen zu beschreiben als nur Diagnosen aufzuzählen. Zum Beispiel:
- Welche Aufgaben gelingen alleine und welche nicht?
- Wo entstehen regelmäßig Überforderung, Rückzug oder Konflikte?
- Welche Termine, Behördenangelegenheiten oder sozialen Kontakte werden vermieden?
- Was soll durch die Unterstützung wieder oder erstmals möglich werden?
- Welche vorhandenen Fähigkeiten sollen erhalten oder ausgebaut werden?
Schritt 3: Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren
Im Gesamtplanverfahren wird der individuelle Bedarf systematisch betrachtet. Das Verfahren soll transparent, individuell, lebensweltbezogen, sozialraumorientiert und zielorientiert sein. Die leistungsberechtigte Person ist in allen Verfahrensschritten zu beteiligen. Eigene Wünsche zu Ziel und Art der Leistungen sollen dokumentiert werden.
Auf Wunsch kann eine Person des Vertrauens beteiligt werden. Der Gesamtplan hält unter anderem fest, welche Ziele verfolgt werden und welche Leistungen in welchem Umfang vorgesehen sind.
Schritt 4: Leistungserbringer auswählen
Das Wunsch- und Wahlrecht spielt auch bei der Auswahl des Leistungserbringers eine wichtige Rolle. Ein gewünschter Anbieter sollte dem zuständigen Träger möglichst früh genannt werden. Der Träger prüft den Wunsch nach den gesetzlichen Vorgaben und dem individuell festgestellten Bedarf.
SFA NORD besitzt eine Leistungsvereinbarung für die Assistenz beim Wohnen außerhalb der besonderen Wohnform im Landkreis Celle. Wird SFA NORD als Leistungserbringer vorgesehen, richtet sich die konkrete Unterstützung nach dem bewilligten Bedarf und den Zielen des Gesamtplans.
Welche Unterlagen können hilfreich sein?
Medizinische Unterlagen
Vorhandene Befunde oder Stellungnahmen können helfen, Beeinträchtigungen und Verlauf nachvollziehbar zu machen.
Alltagsbeschreibung
Eine kurze Liste konkreter Schwierigkeiten und Unterstützungsziele macht den tatsächlichen Bedarf sichtbar.
Vorhandene Bescheide
Bereits bestehende Leistungen oder Bescheide anderer Leistungsträger können für die Koordination relevant sein.
Eigene Wünsche
Notieren Sie, wie und wo Sie leben möchten, welche Unterstützung Sie wünschen und was Ihnen bei der Zusammenarbeit wichtig ist.
Was kann SFA NORD vor dem Start tun?
Wir können in einem unverbindlichen Erstgespräch erklären, wie unsere Assistenz beim Wohnen praktisch funktioniert, welche Themen zu unserem Leistungsangebot gehören und ob unser Angebot grundsätzlich zu Ihrem Unterstützungsbedarf passen könnte. Die behördliche Bedarfsermittlung und die Entscheidung über den Anspruch bleiben Aufgabe des zuständigen Trägers.