Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Damit Sie die Unterstützung der SFA NORD in Anspruch nehmen können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
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Zielgruppe: Sie sind volljährig (über 18 Jahre) und leben mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung oder sind von einer solchen bedroht, wodurch Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wesentlich eingeschränkt ist.
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Wohnform: Sie wohnen in einer eigenen Wohnung (allein, mit einem Partner, in einer WG oder bei Ihrer Familie) außerhalb einer besonderen Wohnform (ehemals stationäres Heim).
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Region: Ihr Wohnort liegt im Landkreis oder der Stadt Celle.
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Freiwilligkeit & Mitwirkung: Die Maßnahme basiert auf Ihrer Freiwilligkeit. Die Ziele im Hilfeplan werden gemeinsam mit Ihnen erarbeitet und Sie sind bereit, aktiv an deren Umsetzung mitzuwirken.
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Ausschlusskriterium: Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung ist eine ambulante Assistenz vorübergehend nicht möglich. In solchen Fällen unterstützen wir bei der Vermittlung an entsprechende Kriseninterventionsstellen.
Wer ist der Kostenträger und wer bezahlt die Leistung?
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Die rechtliche Grundlage: Unsere Leistungen werden als Eingliederungshilfe im Rahmen des Sozialgesetzbuches erbracht (§ 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX – Assistenz beim Wohnen außerhalb der besonderen Wohnform).
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Der Kostenträger: In der Regel ist der Landkreis Celle der zuständige örtliche Leistungsträger.
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Kostenübernahme: Nach erfolgreicher Antragstellung und der Feststellung Ihres Bedarfs im sogenannten Gesamtplanverfahren übernimmt der Kostenträger die Kosten für die qualifizierte Fachassistenz. Durch die gesetzliche Trennung von Fachleistung und Lebensunterhalt (BTHG) entstehen Ihnen für die vereinbarten Assistenzstunden keine Kosten.