Unsere Leistungen im Überblick

Unsere Unterstützung erfolgt im Rahmen der qualifizierten Assistenz und setzt dort an, wo Sie Ihre Selbstständigkeit stärken möchten – dabei unterteilen wir unser Angebot in gezielte Leistungsmodule, um Sie optimal bei einer eigenständigen Lebensführung zu begleiten

Hierbei steht immer die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund: Wir erledigen die Aufgaben nicht für Sie, sondern befähigen Sie, diese wieder selbstständig zu meistern.

1. Direkte Assistenzaufgaben (Befähigung zur Selbsthilfe)

 

  • Wohnbereich & Haushalt: Beratung und Anleitung bei der Haushaltsführung, Ernährungsplanung, dem gemeinsamen Kochen sowie der Budget- und Finanzverwaltung (z. B. Umgang mit Geld, Bankgeschäfte).

     

  • Gesundheit & Selbstversorgung: Unterstützung beim Medikamentenmanagement, Begleitung zu Arztbesuchen und Anleitung zur persönlichen Hygiene (jedoch ausdrücklich keine Pflegeleistungen nach SGB XI).

     

  • Mobilität: Training zur Nutzung des ÖPNV (Bus & Bahn) sowie Unterstützung bei der Orientierung im Stadtteil und im öffentlichen Raum.

     

  • Kommunikation & Soziales: Förderung von Kontaktfähigkeiten, Vorbereitung wichtiger Gespräche und Anleitung im Umgang mit digitalen Medien.

     

  • Bürokratie & Post: Unterstützung beim Schriftverkehr sowie beim Umgang mit Behörden und anderen Institutionen.

     

  • Krisenbegleitung: Beratung in Konflikt- oder Veränderungssituationen sowie psychosoziale Begleitung zur Bewältigung von Ängsten und Stress.

2. Prozess- und Fallmanagement

 

  • Individuelle Hilfeplanung: Erstellung eines individuellen Hilfeplans innerhalb von 12 Wochen nach Leistungsbeginn und dessen regelmäßige Fortschreibung.

     

  • Dokumentation: Lückenlose digitale Dokumentation aller Fördermaßnahmen und Kontakte über die Fachsoftware Pflegedigital unter Berücksichtigung der ICF-Kriterien.

     

  • Berichtswesen: Erstellung von Verlaufsberichten (i. d. R. alle 2 Monate vor Fortschreibung des Gesamtplans) sowie Abschlussberichten an den Kostenträger.

     

  • Koordination: Abstimmung mit gesetzlichen Betreuern, Angehörigen und anderen sozialen Diensten sowie Teilnahme an Gesamtplankonferenzen.

3. Administrative und organisatorische Aufgaben

 

  • Aufnahmeverfahren: Durchführung von Erst- und Anamnesegesprächen, Prüfung der Kapazitäten (Rückmeldung innerhalb von 48h) und Abschluss von Assistenzverträgen.

     

  • Datenschutz & Sicherheit: Sicherstellung der digitalen Sicherheit (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) und strikte Trennung von Dienst- und Privatgeräten.

     

  • Vertretungsregelung: Organisation und Einweisung der Vertretungskraft (z. B. Kooperationspartner D.E.L.V.I.) sowie rechtzeitige Information der Klienten bei Abwesenheit.

     

  • Beschwerdemanagement: Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden sowie Information der Klienten über externe Ombudsstellen.

 

 

4. Qualitätssicherung & Schutzpflichten

 

  • Gewaltschutz: Umsetzung des Gewaltschutzkonzepts, Durchführung einer Gefährdungsanalyse alle drei Jahre und Sicherstellung einer Kultur der Achtsamkeit.

     

  • Fortbildung: Verpflichtung zu mindestens 20 Stunden fachspezifischer Weiterbildung pro Jahr sowie regelmäßige Teilnahme an Supervision und Fallberatung.

     

  • Wirkungskontrolle: Systematische Messung der Zielerreichung (z. B. durch Goal Attainment Scaling) im Anschluss an Hilfeplangespräche.