Fragen & Antworten
Die SFA NORD, geleitet von Anto Klaric (B.A. Sonderpädagogik), bietet Menschen mit psychischen, seelischen oder mehrfachen Beeinträchtigungen fachliche Unterstützung für ein eigenständiges Leben in der Gemeinschaft. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben im Landkreis und in der Stadt Celle.
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Unser Angebot der ambulanten Eingliederungshilfe besteht in der sogenannten „Qualifizierten Assistenz“. Die rechtliche Grundlage bilden der § 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX.
Im Gegensatz zu reinen Betreuungsdiensten liegt unser Fokus nicht auf der Erledigung von Aufgaben für Sie, sondern auf der Befähigung zur Selbsthilfe. Wir begleiten Sie dabei, Barrieren abzubauen und Ihren Alltag wieder aus eigener Kraft zu meistern.
Die Begleitung findet in Form von Hausbesuchen oder Treffen im öffentlichen Raum (Sozialraum) statt und zeichnet sich durch folgende Prinzipien aus:
- Individuell: Form, Intensität und Ziele richten sich strikt nach Ihren persönlichen Bedürfnissen.
- Strukturiert: Gemeinsam mit dem Kostenträger wird in einem Hilfeplangespräch (nach ICF-Standard) festgelegt, welche Unterstützung Sie benötigen.
- Auf Augenhöhe: Sie bleiben der Experte für Ihr Leben – wir sind die fachliche Unterstützung an Ihrer Seite.
Wir unterstützen Sie in Anlehnung an unser modulares Fachkonzept bei folgenden Lebensbereichen:
- Lernen & Wissen: Training von Konzentration, Gedächtnis und Strategien zur Stressbewältigung.
- Alltagsbewältigung: Anleitung bei der Haushaltsführung, Budgetplanung und dem Postwesen.
- Gesundheit: Begleitung bei Arztbesuchen und Unterstützung beim Medikamentenmanagement (keine medizinische Pflege).
- Mobilität & Kommunikation: Sicherheit im Umgang mit dem ÖPNV sowie das Training sozialer Kompetenzen.
- Gesellschaftliche Teilhabe: Unterstützung bei der Freizeitgestaltung, dem Aufbau sozialer Netzwerke und der beruflichen Orientierung.
Unser Angebot richtet sich an volljährige Menschen mit seelischen oder psychischen Herausforderungen, die alleine oder mit Angehörigen leben und ihre Selbstständigkeit im Alltag erhalten oder zurückgewinnen möchten.
Nein. Die Zusammenarbeit ist absolut freiwillig und selbstbestimmt.
Unser Dienst hat nichts mit einer gerichtlich angeordneten Betreuung zu tun. Wir arbeiten jedoch auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin sehr eng und kooperativ mit gesetzlichen Betreuern zusammen.
Die Kosten für die Assistenz werden in der Regel nach entsprechender Antragstellung vom zuständigen Leistungsträger (Stadt oder Landkreis Celle) übernommen. Die Bewilligung kann abhängig von Einkommen und Vermögen sein.
Wichtig: Wir unterstützen Sie kompetent, schrittweise und unbürokratisch beim gesamten Antragsverfahren.
Wir wissen, wie wichtig schnelle Klarheit in herausfordernden Lebenslagen ist. Daher garantieren wir Ihnen eine erste Rückmeldung zu unseren aktuellen Kapazitäten innerhalb von 48 Stunden.
Haben Sie weitere Fragen?
Jeder Weg ist individuell. Gerne beantworten wir Ihre persönlichen Fragen in einem vertraulichen, kostenlosen Telefongespräch oder bei einem ersten Kennenlernen.