Fragen & Antworten

Assistenz beim Wohnen (AbW) – Ihr Weg in ein selbstbestimmtes Leben

Die SFA NORD, geleitet von Anto Klaric (B.A. Sonderpädagogik), bietet Menschen mit psychischen, seelischen oder mehrfachen Beeinträchtigungen fachliche Unterstützung für ein eigenständiges Leben in der Gemeinschaft. Wir sind Ihr spezialisierter Partner im Landkreis und in der Stadt Celle.

Was ist das Angebot der SFA NORD?

Unser Angebot der ambulanten Eingliederungshilfe besteht in der sogenannten „Qualifizierten Assistenz“. Die rechtliche Grundlage bilden der § 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX.

Im Gegensatz zu reinen Betreuungsdiensten liegt unser Fokus nicht auf der Erledigung von Aufgaben für Sie, sondern auf der Befähigung zur Selbsthilfe. Wir begleiten Sie dabei, Barrieren abzubauen und Ihren Alltag wieder aus eigener Kraft zu meistern.

Wie gestaltet sich die Unterstützung?

Die Begleitung findet in Form von Hausbesuchen oder Treffen im öffentlichen Raum (Sozialraum) statt.

  • Individuell: Form, Intensität und Ziele richten sich strikt nach Ihren Bedürfnissen.

  • Strukturiert: Gemeinsam mit dem Kostenträger wird in einem Hilfeplangespräch (nach ICF-Standard) festgelegt, welche Unterstützung Sie benötigen.

  • Auf Augenhöhe: Sie bleiben der Experte für Ihr Leben – wir sind die fachliche Unterstützung an Ihrer Seite.

Was sind die konkreten Leistungsbereiche?

Wir unterstützen Sie in Anlehnung an unser modulares Fachkonzept bei:

  • Lernen & Wissen: Training von Konzentration, Gedächtnis und Strategien zur Stressbewältigung.

  • Alltagsbewältigung: Anleitung bei der Haushaltsführung, Budgetplanung und Postwesen.

  • Gesundheit: Begleitung bei Arztbesuchen und Unterstützung beim Medikamentenmanagement (keine Pflege).

  • Mobilität & Kommunikation: Sicherheit im Umgang mit dem ÖPNV sowie Training sozialer Kompetenzen.

  • Gesellschaftliche Teilhabe: Unterstützung bei der Freizeitgestaltung, dem Aufbau sozialer Netzwerke und der beruflichen Orientierung.

Für wen ist die SFA NORD da?

Unser Angebot richtet sich an volljährige Menschen mit seelischen oder psychischen Herausforderungen, die alleine oder mit Angehörigen leben und ihre Selbstständigkeit erhalten oder zurückgewinnen möchten.

Ist dieses Angebot verpflichtend?

Nein. Die Zusammenarbeit ist absolut freiwillig und selbstbestimmt. Unser Dienst hat nichts mit einer gerichtlich angeordneten Betreuung zu tun, arbeitet jedoch auf Wunsch eng mit gesetzlichen Betreuern zusammen.

Was kostet die Unterstützung?

Die Kosten für die Assistenz werden in der Regel nach Antragstellung vom zuständigen Leistungsträger (Stadt oder Landkreis Celle) übernommen. Die Bewilligung ist abhängig von Einkommen und Vermögen.

Wichtig: Wir unterstützen Sie kompetent und unbürokratisch beim gesamten Antragsverfahren.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?

Wir garantieren Ihnen eine erste Rückmeldung zu unseren Kapazitäten innerhalb von 48 Stunden.

Haben Sie weitere Fragen? Gerne können Sie uns jederzeit kontaktieren