Psychosoziale Fachassistenz · Eingliederungshilfe Ü18

Selbstbestimmt leben.
Wir begleiten Sie.

Individuelle Unterstützung im Alltag durch Eingliederungshilfe – in Celle, im Landkreis Celle, Hannover Nord/Ost und im Heidekreis.

Persönlich & herzlichBegleitung auf Augenhöhe
Verlässlich & kompetentFachlich qualifiziert
Individuell & wertschätzendIhre Ziele im Mittelpunkt
Vertraglicher Leistungserbringer der Eingliederungshilfe Mit Leistungsvereinbarung nach SGB IX mit dem Land Niedersachsen
Qualifizierte Fachassistenz Personenzentriert, alltagsnah und zielorientiert
Aufsuchende Begleitung Unterstützung im eigenen Wohn- und Lebensumfeld

Unsere Kernleistung

Eingliederungshilfe Ü18

Assistenz beim Wohnen außerhalb der besonderen Wohnform

SFA NORD bietet Eingliederungshilfe für Erwachsene ab 18 Jahren und begleitet Menschen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung dabei, ihr Leben in der eigenen Wohnung und im Sozialraum möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten.

Die Unterstützung orientiert sich an Ihrem individuellen Teilhabe- bzw. Gesamtplan und an den darin vereinbarten persönlichen Zielen. Die qualifizierte Assistenz findet dort statt, wo sie im Alltag tatsächlich gebraucht wird: in der eigenen Wohnung, im direkten Lebensumfeld und im Sozialraum.

Im Mittelpunkt steht nicht die Übernahme Ihres Lebens, sondern die Befähigung, möglichst viel selbst zu gestalten.

Personenzentriert Aufsuchend Alltagsnah
Illustration zur Eingliederungshilfe Ü18 und Assistenz beim Wohnen im eigenen Lebensumfeld
Unterstützung im eigenen Lebensumfeld Individuell, verbindlich und nah am Alltag
Konkrete Unterstützung

Wobei SFA NORD Sie im Alltag begleiten kann

Welche Unterstützung sinnvoll ist, richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf, Ihren Zielen und dem Teilhabe-/Gesamtplan.

Nicht alles gleichzeitig. Sondern das, was Ihren Alltag wirklich weiterbringt.

Die Assistenz wird gemeinsam priorisiert, konkret geplant und an Ihre Entwicklung angepasst.

Individuell priorisiert Gemeinsam geplant Flexibel angepasst
Illustrierte Übersicht der acht Lebensbereiche: Alltag und Tagesstruktur, Wohnen, Behörden und Finanzen, Mobilität, Gesundheit, soziale Kontakte, Krisen und Konflikte sowie Bildung und Arbeit.
Die Lebensbereiche greifen ineinander – im Mittelpunkt stehen immer Ihre persönlichen Ziele.

Die acht Lebensbereiche sind keine Checkliste. Im Teilhabe-/Gesamtplan wird festgelegt, welche Themen aktuell wichtig sind und welche Unterstützung dazu passt.

Die acht Lebensbereiche im Überblick

  1. Alltag und Tagesstruktur
  2. Wohnen
  3. Behörden und Finanzen
  4. Mobilität
  5. Gesundheit
  6. Soziale Kontakte
  7. Krisen und Konflikte
  8. Bildung und Arbeit

Ihre Ziele stehen im Mittelpunkt

Was die Assistenz erreichen soll

Die Unterstützung kann Entwicklungsziele und Erhaltungsziele umfassen. Entscheidend ist, was für Ihre persönliche Lebenssituation sinnvoll und im Gesamtplan vereinbart ist.

Der nächste Schritt kann ganz einfach sein

Gemeinsam klären, welche Unterstützung wirklich zu Ihnen passt

Ein erstes Gespräch ist unverbindlich. Wir hören zu, ordnen gemeinsam die Situation ein und zeigen Ihnen transparent, wie es weitergehen kann.

Persönlich Aufsuchend Zielorientiert

Von der Anfrage bis zum Start

So beginnt die Zusammenarbeit mit SFA NORD

Der Aufnahmeprozess ist transparent aufgebaut. Sie wissen von Beginn an, welche Schritte anstehen und welche Unterlagen für den Leistungsbeginn erforderlich sind.

01

Erstanfrage

Sie selbst, Angehörige, gesetzliche Betreuung oder ein Sozialdienst nehmen Kontakt mit uns auf.

02

Erstgespräch

Wir lernen uns unverbindlich kennen und sprechen über Ihre Situation, Wünsche und Teilhabebedarfe.

03

Gesamtplan & Ziele

Der gültige Teilhabe-/Gesamtplan bildet die Grundlage. Die vereinbarten Ziele werden gemeinsam konkretisiert.

04

Vereinbarung

Nach der Kostenzusage wird die individuelle Zusammenarbeit vertraglich geregelt.

05

Start & Hilfeplan

Die Assistenz beginnt. Innerhalb von 12 Wochen wird ein individueller Hilfeplan mit konkreten Teilzielen erstellt.

Antrag & Zuständigkeit

Eingliederungshilfe beim Landkreis Celle beantragen

Wenn Sie Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen möchten, nutzen Sie bitte die offizielle Informations- und Antragsseite des Landkreises Celle. Dort finden Sie die aktuell bereitgestellten Informationen und Antragsmöglichkeiten des zuständigen Leistungsträgers.

SFA NORD kann Sie bei der Orientierung und Vorbereitung unterstützen. Die Entscheidung über die Leistung trifft der zuständige Leistungsträger.

Offizielle Antragsseite öffnen
Illustration zum Antrag auf Eingliederungshilfe beim Landkreis Celle
Antrag, Orientierung & Zuständigkeit
Zuständige Stelle Landkreis Celle

Amt für Familie und Teilhabe · Trift 26 · 29221 Celle

Direkter Weg Online informieren & beantragen

Nutzen Sie die jeweils aktuellen Informationen und Antragsmöglichkeiten des Landkreises.

Unabhängige Beratung EUTB® Celle

Unterstützt kostenfrei bei Anträgen, Antragstellung und dem Verstehen von Bescheiden.

Zusätzliche Unterstützung

Die EUTB® Celle berät unabhängig und kostenfrei. Sie begleitet Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und Angehörige bei Fragen zur Teilhabe. Die EUTB entscheidet nicht selbst über Leistungen und ersetzt keine Rechtsberatung.

Fritzenwiese 7 · 29221 Celle 05141 9090333 eutb-celle.de ↗

Hinweis: Die Eingliederungshilfe wird individuell geprüft. Im Antragsverfahren kann die zuständige Sachbearbeitung weitere Nachweise anfordern. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und den Vorgaben des Leistungsträgers.

Über SFA NORD

Personenzentrierte Unterstützung, die zum Leben passt

SFA NORD ist ein spezialisierter Fachdienst für ambulante Eingliederungshilfe. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch mit seinen persönlichen Zielen, Fähigkeiten und individuellen Lebensumständen. Wir unterstützen dabei, Selbstbestimmung zu stärken, Eigenständigkeit zu fördern und gesellschaftliche Teilhabe im Alltag zu ermöglichen.

Dabei verstehen wir Unterstützung nicht als Übernahme, sondern als gemeinsame Entwicklung von Lösungen. Zusammen mit der leistungsberechtigten Person erarbeiten wir konkrete und realistische Schritte, die sich an den vorhandenen Ressourcen orientieren und im persönlichen Lebensumfeld tatsächlich umsetzbar sind.

Unser Anspruch ist eine Begleitung, die verlässlich, respektvoll und auf Augenhöhe erfolgt – mit dem Ziel, vorhandene Fähigkeiten zu stärken, neue Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen und möglichst viel Selbstständigkeit im eigenen Leben zu erhalten oder weiterzuentwickeln.

Selbstbestimmung stärken Ressourcen gezielt fördern Begleitung im Alltag verankern
SFA NORD – psychosoziale Fachassistenz
Persönlich. Verbindlich. Alltagsnah. Begleitung, die sich an der individuellen Lebenssituation orientiert.
01

Personenzentriert

Ihre Wünsche, Ziele und Entscheidungen bestimmen die Richtung der Zusammenarbeit.

02

Ressourcenorientiert

Wir knüpfen an vorhandene Fähigkeiten an und stärken Selbstständigkeit Schritt für Schritt.

03

Alltagsnah

Unterstützung findet dort statt, wo sie gebraucht wird: im eigenen Lebensumfeld und im Sozialraum.

04

Transparent & verbindlich

Ziele, Maßnahmen und Fortschritte werden nachvollziehbar besprochen und gemeinsam weiterentwickelt.

Engagement für Teilhabe

Auch mit Aktion Mensch aktiv

SFA NORD engagiert sich auch im Zusammenhang mit Aktion Mensch für mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Inklusion.

Unser gemeinsames Ziel ist es, Barrieren abzubauen, Menschen in ihrer Selbstständigkeit zu stärken und echte Teilhabe im Alltag sichtbar und erreichbar zu machen.

Der Hinweis beschreibt unser Engagement und stellt keine Aussage über eine konkrete Förderung, Zertifizierung oder institutionelle Partnerschaft dar, sofern dies nicht gesondert ausgewiesen ist.

Aktion Mensch - Siegel 2027
Teilhabe stärken Selbstbestimmung fördern Barrieren abbauen

Qualität & Schutz

Fachlichkeit, Sicherheit und nachvollziehbare Qualität

Gute Assistenz braucht qualifizierte Fachkräfte, klare Verfahren, regelmäßige Reflexion und wirksame Schutzstrukturen.

Datenschutz in der Kommunikation

Vertrauliche Kommunikation ist für uns Teil guter Assistenz

Nach Abschluss des Betreuungs- bzw. Assistenzvertrags nutzen wir für die laufende digitale Kommunikation mit unseren Klientinnen und Klienten grundsätzlich den Messengerdienst Signal.

Wir haben uns bewusst für Signal entschieden, weil der Dienst konsequent auf Privatsphäre ausgerichtet ist: Nachrichten und Anrufe sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt, Signal kann die Inhalte der Kommunikation nicht einsehen und der Dienst ist darauf ausgelegt, möglichst wenige sensible Informationen zu erfassen oder zu speichern. Datenschutz und Datensicherheit sollen bei SFA NORD nicht nur auf dem Papier stehen, sondern sich auch in den alltäglichen Kommunikationswegen widerspiegeln.

Auch andere Messenger wie WhatsApp verwenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Für unsere reguläre Klientenkommunikation bevorzugen wir dennoch Signal, weil dessen gesamtes Konzept besonders stark auf Datenschutz, Datenminimierung und eine möglichst datensparsame Kommunikation ausgerichtet ist. Damit treffen wir bewusst eine zusätzliche Schutzentscheidung für die Menschen, die wir begleiten.

Ende-zu-Ende verschlüsselt
Datenschutz bewusst umgesetzt
Alltagstauglich & persönlich
Wichtig: Die Nutzung von Signal ist kein Hindernis für unsere Unterstützung. Wenn Signal im Einzelfall nicht genutzt werden kann oder nicht gewünscht ist, vereinbaren wir gemeinsam einen geeigneten alternativen Kommunikationsweg.
Signal Messenger als bevorzugter Kommunikationsweg bei SFA NORD
Unser bevorzugter Messenger: Signal Für die laufende digitale Kommunikation nach Vertragsabschluss.

Weitere Angebote

Ergänzende Leistungen von SFA NORD

Zwei eigenständige Angebote für unterschiedliche Situationen. Fachlich klar eingeordnet, persönlich erklärt und organisatorisch von der Eingliederungshilfe getrennt.

Eigenständig Fachlich eingeordnet Persönlich
Illustration eines pflegefachlichen Beratungsgesprächs
Pflegefachliche Einschätzung

Pflegegutachten

Pflegefachliche Einschätzungen und Gutachten können helfen, Unterstützungs- und Pflegebedarfe strukturiert und nachvollziehbar darzustellen.

Das Angebot kann zur fachlichen Einordnung einer individuellen Pflegesituation genutzt werden. Es ersetzt nicht die gesetzlich vorgesehene Begutachtung im Auftrag einer Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung.

Pflegefachlich Strukturiert Individuell
Pflegegutachten anfragen
Illustration eines psychotherapeutischen Gesprächs in ruhiger Atmosphäre
Psychotherapeutische Begleitung

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Psychotherapeutische Begleitung nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.

Dieses Angebot ist fachlich und organisatorisch von der psychosozialen Fachassistenz und der Eingliederungshilfe getrennt.

Vertraulich Persönlich Ruhige Atmosphäre
Unverbindlich anfragen

Beide Angebote sind eigenständig und nicht Bestandteil der Leistungsvereinbarung zur Eingliederungshilfe.

Menschen hinter SFA NORD

Fachliche Leitung & verlässliche Vertretungsstruktur

Anto Klaric, Gründer, Inhaber und fachliche Leitung von SFA NORD

Anto Klaric

Gründer, Inhaber & fachliche Leitung

Anto Klaric

B.A. Sonderpädagogik

Verantwortlich für die fachliche Ausrichtung der SFA NORD und die personenzentrierte Umsetzung der Assistenz beim Wohnen.

Schwerpunkte: Ressourcenorientierung, Selbstbestimmung, Krisenintervention und verlässliche Beziehungsarbeit.

Andreas Johannes Stank, Vertretung und Kooperationspartner von SFA NORD

Andreas Johannes Stank

Vertretung & Versorgungssicherheit

Andreas Johannes Stank

Krankenpfleger & Kooperationspartner D.E.L.V.I

Bei Abwesenheit der fachlichen Leitung ist eine qualifizierte Vertretungsstruktur vorgesehen. Andreas Johannes Stank ist im Fachkonzept als Vertretungskraft benannt.

Leistungsberechtigte werden über geplante Vertretungen informiert und können Bedenken gegen eine konkrete Vertretungsperson ansprechen.

Arbeiten bei SFA NORD

Fachlich arbeiten. Persönlich begleiten. Gemeinsam Qualität sichern.

Die qualifizierte Assistenz bei SFA NORD verbindet aufsuchende psychosoziale Arbeit mit klaren fachlichen Standards. Im Mittelpunkt stehen die individuellen Ziele der leistungsberechtigten Menschen und eine verlässliche, personenzentrierte Begleitung.

Illustration zur qualifizierten Assistenz und fachlichen Begleitung bei SFA NORD Qualifizierte Assistenz
SFA NORD als fachlicher Arbeitsplatz

Aufsuchende Arbeit mit fachlichem Rückhalt

Die Arbeit findet nah am Alltag der leistungsberechtigten Menschen statt. Direkte Assistenz, Fallbesprechungen, Dokumentation, Dienstbesprechungen sowie Vor- und Nachbereitung gehören zum fachlichen Rahmen.

Illustration zur aufsuchenden Arbeit mit fachlichem Rückhalt
Qualifizierte Assistenz
Aufsuchende Assistenz

Arbeit im Wohn- und Lebensumfeld sowie im Sozialraum

Digitale Dokumentation

Klare Standards für Hilfeplanung, Dokumentation und Krisenintervention

Fachlicher Austausch

Fallbesprechungen, Dienstbesprechungen und Qualitätszirkel

20 Std.fachspezifische Weiterbildung pro Jahr
Supervisionexterne Supervision regelmäßig, mindestens jährlich
Modern arbeitenzeitgemäße Kommunikations- und IT-Ausstattung; Mobilität wird gewährleistet

Diese Berufsgruppen nennt die Leistungsvereinbarung ausdrücklich

Für die qualifizierte Assistenz werden Fachkräfte eingesetzt. Auch vergleichbare Qualifikationen sowie sozialpsychiatrische Zusatzqualifikationen können vorgesehen sein.

01Sozialarbeit &
Sozialpädagogik
02Heilpädagogik
03Pflegefachkräfte
04Ergotherapie
05Heilerziehungspflege
06Erzieherinnen &
Erzieher
07Vergleichbare
Qualifikation
08Sozialpsychiatrische
Zusatzqualifikation

Direkte Begleitung und fachliche Teamarbeit greifen ineinander.

01

Begleiten & befähigen

Unterstützung bei Alltagsbewältigung, Tagesstruktur, Mobilität, Behördenkontakten, sozialen Beziehungen sowie Krisen und Veränderungen.

02

Planen & dokumentieren

Hilfeplanung, Falldokumentation, Verlaufsbeobachtung sowie strukturierte Vor- und Nachbereitung der direkten Assistenz.

03

Reflektieren & entwickeln

Fallbesprechungen, Qualitätszirkel, Supervision und Fort- und Weiterbildung sichern die fachliche Weiterentwicklung.

04

Vernetzen & kooperieren

Zusammenarbeit mit regionalen Versorgungsstrukturen und weiteren Diensten gehört zum Arbeitsfeld.

Häufige Fragen

Kurz erklärt

Wo findet die Assistenz statt?

Grundsätzlich findet die Assistenz in örtlicher Präsenz statt, insbesondere im eigenen Wohn- und Lebensumfeld. Situativ können auch elektronische Kommunikationsmittel eingesetzt werden.

Wer legt die Ziele der Unterstützung fest?

Grundlage ist der Teilhabe-/Gesamtplan. Die darin vereinbarten Ziele werden mit Ihnen gemeinsam in konkrete Schritte und Teilziele für die Assistenz übersetzt.

Ist die Teilnahme freiwillig?

Ja. Die Ziele werden mit Ihnen abgestimmt und die Mitwirkung an der Assistenz erfolgt freiwillig. Ihre Wünsche und Entscheidungen bleiben zentral.

Für welche Region besteht die Leistungsvereinbarung?

Die aktuelle Leistungsvereinbarung für Assistenz beim Wohnen bezieht sich auf den Landkreis Celle. Anfragen aus weiteren Regionen können individuell geklärt werden.

Kontakt & Anfrage

Schreiben Sie uns direkt Ihr Anliegen

Ob Eingliederungshilfe, Erstgespräch, Pflegegutachten, Psychotherapie HPG, Kooperation oder eine allgemeine Frage: Nutzen Sie dieses Formular für Ihre Anfrage.

Ihre Nachricht geht an info@sfa-nord.de
01

Kurz schildern
Ein paar Sätze zu Ihrem Anliegen reichen für den ersten Kontakt.

02

Passendes Thema wählen
So kann Ihre Anfrage schneller richtig zugeordnet werden.

03

Rückmeldung erhalten
SFA NORD meldet sich über Ihre angegebene Kontaktmöglichkeit.

Hinweis zum Datenschutz

Bitte senden Sie über unverschlüsselte E-Mail keine ausführlichen medizinischen Befunde oder besonders sensiblen Gesundheitsdaten.

Anfrageformular

Wie können wir Sie unterstützen?

Beim Absenden wird auf dieser Webador-Seite Ihr E-Mail-Programm mit einer bereits ausgefüllten Nachricht an info@sfa-nord.de geöffnet.

Weitere Informationen

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