Mehr Selbstständigkeit
Alltagskompetenz stärken und Unterstützung dort reduzieren, wo Aufgaben zunehmend eigenständig gelingen.
Eingliederungshilfe Ü18 & psychosoziale Fachassistenz
SFA NORD bietet Eingliederungshilfe für Erwachsene ab 18 Jahren. Wir unterstützen Menschen dabei, möglichst selbstbestimmt in der eigenen Wohnung und im vertrauten sozialen Umfeld zu leben und stärken Alltagskompetenz, persönliche Perspektiven und gesellschaftliche Teilhabe.
Zuständig in: Landkreis Celle · Celle · Hannover Nord / Ost · Heidekreis
Psychosoziale Fachassistenz · Eingliederungshilfe Ü18
Individuelle Unterstützung im Alltag durch Eingliederungshilfe – in Celle, im Landkreis Celle, Hannover Nord/Ost und im Heidekreis.
Unsere Kernleistung
Eingliederungshilfe Ü18SFA NORD bietet Eingliederungshilfe für Erwachsene ab 18 Jahren und begleitet Menschen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung dabei, ihr Leben in der eigenen Wohnung und im Sozialraum möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten.
Die Unterstützung orientiert sich an Ihrem individuellen Teilhabe- bzw. Gesamtplan und an den darin vereinbarten persönlichen Zielen. Die qualifizierte Assistenz findet dort statt, wo sie im Alltag tatsächlich gebraucht wird: in der eigenen Wohnung, im direkten Lebensumfeld und im Sozialraum.
Im Mittelpunkt steht nicht die Übernahme Ihres Lebens, sondern die Befähigung, möglichst viel selbst zu gestalten.
Welche Unterstützung sinnvoll ist, richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf, Ihren Zielen und dem Teilhabe-/Gesamtplan.
Die Assistenz wird gemeinsam priorisiert, konkret geplant und an Ihre Entwicklung angepasst.
Die acht Lebensbereiche sind keine Checkliste. Im Teilhabe-/Gesamtplan wird festgelegt, welche Themen aktuell wichtig sind und welche Unterstützung dazu passt.
Ihre Ziele stehen im Mittelpunkt
Die Unterstützung kann Entwicklungsziele und Erhaltungsziele umfassen. Entscheidend ist, was für Ihre persönliche Lebenssituation sinnvoll und im Gesamtplan vereinbart ist.
Alltagskompetenz stärken und Unterstützung dort reduzieren, wo Aufgaben zunehmend eigenständig gelingen.
Soziale Beziehungen, Mobilität, Freizeit, Bildung und Arbeit als Teil des eigenen Lebens aktiv gestalten.
Mit Belastungen, Konflikten und Veränderungen besser umgehen und tragfähige Strukturen im Sozialraum nutzen.
Der nächste Schritt kann ganz einfach sein
Ein erstes Gespräch ist unverbindlich. Wir hören zu, ordnen gemeinsam die Situation ein und zeigen Ihnen transparent, wie es weitergehen kann.
Von der Anfrage bis zum Start
Der Aufnahmeprozess ist transparent aufgebaut. Sie wissen von Beginn an, welche Schritte anstehen und welche Unterlagen für den Leistungsbeginn erforderlich sind.
Sie selbst, Angehörige, gesetzliche Betreuung oder ein Sozialdienst nehmen Kontakt mit uns auf.
Wir lernen uns unverbindlich kennen und sprechen über Ihre Situation, Wünsche und Teilhabebedarfe.
Der gültige Teilhabe-/Gesamtplan bildet die Grundlage. Die vereinbarten Ziele werden gemeinsam konkretisiert.
Nach der Kostenzusage wird die individuelle Zusammenarbeit vertraglich geregelt.
Die Assistenz beginnt. Innerhalb von 12 Wochen wird ein individueller Hilfeplan mit konkreten Teilzielen erstellt.
Wenn Sie Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen möchten, nutzen Sie bitte die offizielle Informations- und Antragsseite des Landkreises Celle. Dort finden Sie die aktuell bereitgestellten Informationen und Antragsmöglichkeiten des zuständigen Leistungsträgers.
SFA NORD kann Sie bei der Orientierung und Vorbereitung unterstützen. Die Entscheidung über die Leistung trifft der zuständige Leistungsträger.
Amt für Familie und Teilhabe · Trift 26 · 29221 Celle
Nutzen Sie die jeweils aktuellen Informationen und Antragsmöglichkeiten des Landkreises.
Unterstützt kostenfrei bei Anträgen, Antragstellung und dem Verstehen von Bescheiden.
Die EUTB® Celle berät unabhängig und kostenfrei. Sie begleitet Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und Angehörige bei Fragen zur Teilhabe. Die EUTB entscheidet nicht selbst über Leistungen und ersetzt keine Rechtsberatung.
Hinweis: Die Eingliederungshilfe wird individuell geprüft. Im Antragsverfahren kann die zuständige Sachbearbeitung weitere Nachweise anfordern. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und den Vorgaben des Leistungsträgers.
Über SFA NORD
SFA NORD ist ein spezialisierter Fachdienst für ambulante Eingliederungshilfe. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch mit seinen persönlichen Zielen, Fähigkeiten und individuellen Lebensumständen. Wir unterstützen dabei, Selbstbestimmung zu stärken, Eigenständigkeit zu fördern und gesellschaftliche Teilhabe im Alltag zu ermöglichen.
Dabei verstehen wir Unterstützung nicht als Übernahme, sondern als gemeinsame Entwicklung von Lösungen. Zusammen mit der leistungsberechtigten Person erarbeiten wir konkrete und realistische Schritte, die sich an den vorhandenen Ressourcen orientieren und im persönlichen Lebensumfeld tatsächlich umsetzbar sind.
Unser Anspruch ist eine Begleitung, die verlässlich, respektvoll und auf Augenhöhe erfolgt – mit dem Ziel, vorhandene Fähigkeiten zu stärken, neue Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen und möglichst viel Selbstständigkeit im eigenen Leben zu erhalten oder weiterzuentwickeln.
Ihre Wünsche, Ziele und Entscheidungen bestimmen die Richtung der Zusammenarbeit.
Wir knüpfen an vorhandene Fähigkeiten an und stärken Selbstständigkeit Schritt für Schritt.
Unterstützung findet dort statt, wo sie gebraucht wird: im eigenen Lebensumfeld und im Sozialraum.
Ziele, Maßnahmen und Fortschritte werden nachvollziehbar besprochen und gemeinsam weiterentwickelt.
Engagement für Teilhabe
SFA NORD engagiert sich auch im Zusammenhang mit Aktion Mensch für mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Inklusion.
Unser gemeinsames Ziel ist es, Barrieren abzubauen, Menschen in ihrer Selbstständigkeit zu stärken und echte Teilhabe im Alltag sichtbar und erreichbar zu machen.
Der Hinweis beschreibt unser Engagement und stellt keine Aussage über eine konkrete Förderung, Zertifizierung oder institutionelle Partnerschaft dar, sofern dies nicht gesondert ausgewiesen ist.
Qualität & Schutz
Gute Assistenz braucht qualifizierte Fachkräfte, klare Verfahren, regelmäßige Reflexion und wirksame Schutzstrukturen.
Für qualifizierte Assistenz werden Fachkräfte entsprechend der Regelleistungsbeschreibung eingesetzt.
Gesamtplan, Aufnahmegespräch, Anamnese und konkrete Teilziele bilden die Grundlage der Begleitung.
Hilfeplanung, Verlauf und Maßnahmen werden nachvollziehbar und datenschutzgerecht dokumentiert.
Fachspezifische Weiterbildung, externe Supervision und kollegiale Fallberatung sichern die Weiterentwicklung.
Verbindliche Schutzkonzepte, Gefährdungsanalysen und Interventionswege schützen Grenzen und Selbstbestimmung.
Rückmeldungen können mündlich, schriftlich oder anonym erfolgen; auch externe Beschwerdewege werden benannt.
Datenschutz in der Kommunikation
Nach Abschluss des Betreuungs- bzw. Assistenzvertrags nutzen wir für die laufende digitale Kommunikation mit unseren Klientinnen und Klienten grundsätzlich den Messengerdienst Signal.
Wir haben uns bewusst für Signal entschieden, weil der Dienst konsequent auf Privatsphäre ausgerichtet ist: Nachrichten und Anrufe sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt, Signal kann die Inhalte der Kommunikation nicht einsehen und der Dienst ist darauf ausgelegt, möglichst wenige sensible Informationen zu erfassen oder zu speichern. Datenschutz und Datensicherheit sollen bei SFA NORD nicht nur auf dem Papier stehen, sondern sich auch in den alltäglichen Kommunikationswegen widerspiegeln.
Auch andere Messenger wie WhatsApp verwenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Für unsere reguläre Klientenkommunikation bevorzugen wir dennoch Signal, weil dessen gesamtes Konzept besonders stark auf Datenschutz, Datenminimierung und eine möglichst datensparsame Kommunikation ausgerichtet ist. Damit treffen wir bewusst eine zusätzliche Schutzentscheidung für die Menschen, die wir begleiten.
Weitere Angebote
Zwei eigenständige Angebote für unterschiedliche Situationen. Fachlich klar eingeordnet, persönlich erklärt und organisatorisch von der Eingliederungshilfe getrennt.
01
Pflegefachliche Einschätzungen und Gutachten können helfen, Unterstützungs- und Pflegebedarfe strukturiert und nachvollziehbar darzustellen.
Das Angebot kann zur fachlichen Einordnung einer individuellen Pflegesituation genutzt werden. Es ersetzt nicht die gesetzlich vorgesehene Begutachtung im Auftrag einer Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung.
02
Psychotherapeutische Begleitung nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
Dieses Angebot ist fachlich und organisatorisch von der psychosozialen Fachassistenz und der Eingliederungshilfe getrennt.
Beide Angebote sind eigenständig und nicht Bestandteil der Leistungsvereinbarung zur Eingliederungshilfe.
Menschen hinter SFA NORD
Anto Klaric
B.A. Sonderpädagogik
Verantwortlich für die fachliche Ausrichtung der SFA NORD und die personenzentrierte Umsetzung der Assistenz beim Wohnen.
Schwerpunkte: Ressourcenorientierung, Selbstbestimmung, Krisenintervention und verlässliche Beziehungsarbeit.
Andreas Johannes Stank
Krankenpfleger & Kooperationspartner D.E.L.V.I
Bei Abwesenheit der fachlichen Leitung ist eine qualifizierte Vertretungsstruktur vorgesehen. Andreas Johannes Stank ist im Fachkonzept als Vertretungskraft benannt.
Leistungsberechtigte werden über geplante Vertretungen informiert und können Bedenken gegen eine konkrete Vertretungsperson ansprechen.
Arbeiten bei SFA NORD
Die qualifizierte Assistenz bei SFA NORD verbindet aufsuchende psychosoziale Arbeit mit klaren fachlichen Standards. Im Mittelpunkt stehen die individuellen Ziele der leistungsberechtigten Menschen und eine verlässliche, personenzentrierte Begleitung.
Qualifizierte Assistenz
Die Arbeit findet nah am Alltag der leistungsberechtigten Menschen statt. Direkte Assistenz, Fallbesprechungen, Dokumentation, Dienstbesprechungen sowie Vor- und Nachbereitung gehören zum fachlichen Rahmen.
Arbeit im Wohn- und Lebensumfeld sowie im Sozialraum
Klare Standards für Hilfeplanung, Dokumentation und Krisenintervention
Fallbesprechungen, Dienstbesprechungen und Qualitätszirkel
Für die qualifizierte Assistenz werden Fachkräfte eingesetzt. Auch vergleichbare Qualifikationen sowie sozialpsychiatrische Zusatzqualifikationen können vorgesehen sein.
Unterstützung bei Alltagsbewältigung, Tagesstruktur, Mobilität, Behördenkontakten, sozialen Beziehungen sowie Krisen und Veränderungen.
Hilfeplanung, Falldokumentation, Verlaufsbeobachtung sowie strukturierte Vor- und Nachbereitung der direkten Assistenz.
Fallbesprechungen, Qualitätszirkel, Supervision und Fort- und Weiterbildung sichern die fachliche Weiterentwicklung.
Zusammenarbeit mit regionalen Versorgungsstrukturen und weiteren Diensten gehört zum Arbeitsfeld.
Häufige Fragen
Grundsätzlich findet die Assistenz in örtlicher Präsenz statt, insbesondere im eigenen Wohn- und Lebensumfeld. Situativ können auch elektronische Kommunikationsmittel eingesetzt werden.
Grundlage ist der Teilhabe-/Gesamtplan. Die darin vereinbarten Ziele werden mit Ihnen gemeinsam in konkrete Schritte und Teilziele für die Assistenz übersetzt.
Ja. Die Ziele werden mit Ihnen abgestimmt und die Mitwirkung an der Assistenz erfolgt freiwillig. Ihre Wünsche und Entscheidungen bleiben zentral.
Die aktuelle Leistungsvereinbarung für Assistenz beim Wohnen bezieht sich auf den Landkreis Celle. Anfragen aus weiteren Regionen können individuell geklärt werden.
Kontakt & Anfrage
Ob Eingliederungshilfe, Erstgespräch, Pflegegutachten, Psychotherapie HPG, Kooperation oder eine allgemeine Frage: Nutzen Sie dieses Formular für Ihre Anfrage.
Kurz schildern
Ein paar Sätze zu Ihrem Anliegen reichen für den ersten Kontakt.
Passendes Thema wählen
So kann Ihre Anfrage schneller richtig zugeordnet werden.
Rückmeldung erhalten
SFA NORD meldet sich über Ihre angegebene Kontaktmöglichkeit.
Bitte senden Sie über unverschlüsselte E-Mail keine ausführlichen medizinischen Befunde oder besonders sensiblen Gesundheitsdaten.
SFA NORD ist in der Leistungsvereinbarung als Leistungserbringer für Leistungen der Sozialen Teilhabe im Bereich Assistenz beim Wohnen aufgeführt.
Qualifizierte Assistenz bedeutet, dass Unterstützung nicht nur Aufgaben abnimmt, sondern Menschen dazu befähigt, ihren Alltag möglichst eigenständig zu bewältigen.
Die Assistenz findet grundsätzlich dort statt, wo der Alltag tatsächlich gelebt wird: in der eigenen Wohnung und im persönlichen Sozialraum.
Unterstützung kann dabei helfen, einen verlässlichen Tagesablauf aufzubauen, Aufgaben zu planen und Routinen schrittweise selbstständiger umzusetzen.
Wohnen ist mehr als eine Wohnung zu haben. Ziel kann sein, eine Wohnsituation zu erhalten, zu stabilisieren oder einen Wechsel in eine passendere Wohnform vorzubereiten.
Behördenpost, Formulare und finanzielle Angelegenheiten können schnell unübersichtlich werden. Die Assistenz unterstützt beim Verstehen, Ordnen und selbstständigen Bearbeiten.
Mobilität schafft Teilhabe. Gemeinsam können Wege geplant, ÖPNV-Verbindungen geübt und Orientierung im Wohnumfeld aufgebaut werden.
Die Fachassistenz kann bei der Organisation und Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Dienste unterstützen, beispielsweise bei Terminplanung oder der Vorbereitung auf Gespräche.
Ziel kann sein, Isolation zu verringern, Kontakte aufzubauen oder bestehende Beziehungen zu stabilisieren.
In schwierigen Situationen bietet die Fachassistenz Orientierung, Gespräche und strukturierte Unterstützung bei der Entwicklung nächster Schritte.
Persönliche Teilhabeziele können auch Ausbildung, Weiterbildung, berufliche Qualifizierung oder eine passende Tätigkeit betreffen.
Die Assistenz kann bei Planung, Orientierung, Kommunikation und dem Aufbau tragfähiger Strukturen unterstützen.
Die Assistenz ist als Hilfe zur Selbsthilfe angelegt. Aufgaben sollen nach Möglichkeit nicht dauerhaft übernommen, sondern gemeinsam eingeübt und zunehmend selbstständig bewältigt werden.
Teilhabe bedeutet, das eigene Leben möglichst selbstbestimmt in Bereichen wie Wohnen, soziale Beziehungen, Mobilität, Freizeit, Bildung und Arbeit gestalten zu können.
Verlässliche Strukturen, Krisenpläne, klare Ansprechpartner und eingeübte Handlungsschritte können dazu beitragen, auch belastende Situationen besser zu bewältigen.
Für qualifizierte Assistenzleistungen werden Fachkräfte entsprechend der Regelleistungsbeschreibung eingesetzt. Dazu können unter anderem sozialpädagogische, heilpädagogische, ergotherapeutische, heilerziehungspflegerische und vergleichbare Qualifikationen gehören.
Ausgangspunkt sind die Ziele des Teilhabe-/Gesamtplans. Daraus werden gemeinsam konkrete Teilziele und passende Maßnahmen für den Alltag entwickelt.
Hilfeplan, Fortschreibungen und erbrachte Maßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert. Dadurch können Entwicklungen, Zielerreichung und notwendige Anpassungen transparent dargestellt werden.
Fachliche Qualität wird durch regelmäßige Weiterbildung, externe Supervision und kollegiale Reflexion unterstützt.
SFA NORD verfügt über ein Gewaltschutzkonzept mit klaren Präventions- und Interventionswegen. Die Grenzen und die Selbstbestimmung leistungsberechtigter Personen sollen konsequent geschützt werden.
Beschwerden sind ausdrücklich möglich und sollen zur Verbesserung der Qualität beitragen.
Pflegefachliche Einschätzungen können den individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarf strukturiert darstellen und eine fachliche Grundlage für weitere Gespräche schaffen.
Dieses Angebot betrifft psychotherapeutische Begleitung nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
Anto Klaric ist Gründer, Inhaber und fachliche Leitung von SFA NORD. Im Fachkonzept ist er mit dem akademischen Abschluss B.A. Sonderpädagogik benannt.
Die fachliche Arbeit ist personenzentriert und ressourcenorientiert ausgerichtet.
Auch bei geplanter oder ungeplanter Abwesenheit der fachlichen Leitung soll die Versorgungssicherheit gewährleistet bleiben.
Das Fachkonzept benennt Andreas Johannes Stank, Krankenpfleger und Kooperationspartner D.E.L.V.I, als Vertretungskraft.
Sie können sich direkt an den Landkreis Celle wenden. Der Antrag wird dort geprüft und der individuelle Bedarf im Teilhabe-/Gesamtplanverfahren ermittelt.
Der Grundantrag des Landkreises Celle nennt mehrere Unterlagen, die dem Antrag je nach persönlicher Situation beigefügt werden sollen.