Wohnen & Lebensführung
Wohnverhältnisse stabilisieren, Alltagsaufgaben strukturieren und die eigenständige Lebensführung fördern.
SFA NORD · Fachinformationen & Zusammenarbeit
Sie suchen für einen erwachsenen Menschen eine verlässliche ambulante Fachassistenz? SFA NORD begleitet Menschen mit Teilhabebeeinträchtigungen in Celle und im Landkreis Celle – persönlich, aufsuchend und im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX.
Ein verlässlicher Kooperationspartner
Rechtliche Betreuung organisiert und vertritt in den übertragenen Aufgabenbereichen. Häufig benötigen die betreuten Menschen darüber hinaus ganz praktische, regelmäßig verfügbare Unterstützung im täglichen Leben.
Genau hier setzt SFA NORD an: Mit qualifizierter psychosozialer Assistenz stärken wir die selbstständige Lebensführung und unterstützen bei der Umsetzung individueller Teilhabeziele. Dabei arbeiten wir mit der leistungsberechtigten Person sowie – soweit gewünscht und rechtlich zulässig – mit ihren gesetzlichen Betreuern und weiteren beteiligten Fachstellen zusammen.
Zusammenarbeit anfragen →Unsere Unterstützung
Unsere Fachassistenz unterstützt Menschen bei der Umsetzung persönlicher Teilhabeziele und ergänzt die Arbeit von Betreuern, Sozialdiensten und behandelnden Stellen.
Wohnverhältnisse stabilisieren, Alltagsaufgaben strukturieren und die eigenständige Lebensführung fördern.
Regelmäßige persönliche Begleitung bei psychischen Belastungen, Überforderung und schwierigen Lebenssituationen.
Unterstützung beim Verstehen von Schreiben sowie bei der Vorbereitung und Begleitung wichtiger Termine.
Begleitung beim Übergang zurück in das Wohnumfeld, bei der Tagesstruktur und der Anbindung an passende Hilfen.
Soziale Kontakte, Orientierung im Lebensumfeld und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben fördern.
Mit Einwilligung und im notwendigen Umfang Zusammenarbeit mit rechtlichen Betreuungen, Sozialdiensten und weiteren Stellen.
Von der Anfrage zur Assistenz
Sie müssen keinen vollständigen Fallbericht übersenden, um eine erste unverbindliche Anfrage zu stellen.
Fragen Sie per Formular oder telefonisch unverbindlich an, ob SFA NORD grundsätzlich infrage kommt.
Wir klären gemeinsam den Unterstützungsbedarf, das Einsatzgebiet und die grundsätzliche Passung.
Liegt noch keine Bewilligung vor, besprechen wir mögliche nächste Schritte mit den Beteiligten. Die Entscheidung liegt beim Kostenträger.
Nach passender Bewilligung, individueller Vereinbarung und bestätigter Kapazität kann die Assistenz beginnen.
Häufige Fragen
Ja. Ein unverbindlicher Erstkontakt zur Klärung einer möglichen fachlichen Passung ist auch vor einer Bewilligung möglich. Die tatsächliche Leistungserbringung setzt eine geeignete Bewilligung beziehungsweise gesicherte Kostenübernahme voraus.
Ja, sofern ein entsprechender individueller Eingliederungshilfebedarf besteht und die Leistung fachlich sowie im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten übernommen werden kann. SFA NORD ersetzt keine ärztliche, psychiatrische oder akute Krisenbehandlung.
Die rechtliche Betreuung nimmt gerichtlich übertragene rechtliche Aufgaben wahr. Qualifizierte Assistenz nach SGB IX unterstützt demgegenüber bei der praktischen Lebensführung, der Entwicklung eigener Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe im Rahmen bewilligter Leistungen.
Bei gemeinsamen Unterstützungsfällen können Ziele, Zuständigkeiten und notwendige Maßnahmen abgestimmt werden. Voraussetzung sind eine passende rechtliche Grundlage und die Beachtung der Selbstbestimmung sowie des Datenschutzes der leistungsberechtigten Person.
Schwerpunkt sind die Stadt Celle und der Landkreis Celle. Einsätze in angrenzenden Regionen können individuell angefragt und geprüft werden.
Gemeinsam Teilhabe ermöglichen
Gerne besprechen wir unverbindlich, ob SFA NORD für einen konkreten Unterstützungsbedarf infrage kommt. Auch eine persönliche Vorstellung unseres Leistungsangebots in Ihrem Team ist möglich.