SFA NORD · Fachinformationen & Zusammenarbeit

Für gesetzliche Betreuer und Sozialdienste

Sie suchen für einen erwachsenen Menschen eine verlässliche ambulante Fachassistenz? SFA NORD begleitet Menschen mit Teilhabebeeinträchtigungen in Celle und im Landkreis Celle – persönlich, aufsuchend und im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX.

Erwachsene ab 18 JahrenAmbulante qualifizierte AssistenzCelle & Landkreis

Ein verlässlicher Kooperationspartner

Wenn rechtliche Betreuung allein nicht ausreicht

Rechtliche Betreuung organisiert und vertritt in den übertragenen Aufgabenbereichen. Häufig benötigen die betreuten Menschen darüber hinaus ganz praktische, regelmäßig verfügbare Unterstützung im täglichen Leben.

Genau hier setzt SFA NORD an: Mit qualifizierter psychosozialer Assistenz stärken wir die selbstständige Lebensführung und unterstützen bei der Umsetzung individueller Teilhabeziele. Dabei arbeiten wir mit der leistungsberechtigten Person sowie – soweit gewünscht und rechtlich zulässig – mit ihren gesetzlichen Betreuern und weiteren beteiligten Fachstellen zusammen.

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Unsere Unterstützung

Konkrete Entlastung im Alltag – abgestimmt auf den Bedarf

Unsere Fachassistenz unterstützt Menschen bei der Umsetzung persönlicher Teilhabeziele und ergänzt die Arbeit von Betreuern, Sozialdiensten und behandelnden Stellen.

01

Wohnen & Lebensführung

Wohnverhältnisse stabilisieren, Alltagsaufgaben strukturieren und die eigenständige Lebensführung fördern.

02

Psychosoziale Stabilisierung

Regelmäßige persönliche Begleitung bei psychischen Belastungen, Überforderung und schwierigen Lebenssituationen.

03

Behörden & Termine

Unterstützung beim Verstehen von Schreiben sowie bei der Vorbereitung und Begleitung wichtiger Termine.

04

Nach Klinikaufenthalten

Begleitung beim Übergang zurück in das Wohnumfeld, bei der Tagesstruktur und der Anbindung an passende Hilfen.

05

Soziale Teilhabe

Soziale Kontakte, Orientierung im Lebensumfeld und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben fördern.

06

Abstimmung im Hilfesystem

Mit Einwilligung und im notwendigen Umfang Zusammenarbeit mit rechtlichen Betreuungen, Sozialdiensten und weiteren Stellen.

Für welche Menschen kann das Angebot passen?

  • Erwachsene ab 18 Jahren mit wesentlichen Teilhabebeeinträchtigungen
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychosozialen Belastungen
  • Personen mit Schwierigkeiten bei der Alltagsbewältigung oder beim selbstständigen Wohnen
  • Menschen mit Unterstützungsbedarf nach psychiatrischen Klinikaufenthalten

Was ist vor einer Aufnahme wichtig?

  • Die Person möchte die Unterstützung grundsätzlich in Anspruch nehmen
  • Ein individueller Bedarf an geeigneten ambulanten Assistenzleistungen besteht
  • Leistungsrechtliche Voraussetzungen und Kostenübernahme werden geklärt
  • Fachliche Passung, örtliche Erreichbarkeit und verfügbare Kapazitäten werden geprüft
Leistungsabgrenzung: SFA NORD bietet keine rechtliche Betreuung, keine psychiatrische Akutversorgung, keine 24-Stunden-Betreuung und keinen Ersatz für ärztliche Behandlung oder Pflege. Art und Umfang der Fachassistenz richten sich nach der individuellen Bewilligung und den geltenden Vereinbarungen.

Von der Anfrage zur Assistenz

Ein klarer Ablauf für Fachstellen

Sie müssen keinen vollständigen Fallbericht übersenden, um eine erste unverbindliche Anfrage zu stellen.

Kontakt aufnehmen

Fragen Sie per Formular oder telefonisch unverbindlich an, ob SFA NORD grundsätzlich infrage kommt.

Bedarf einordnen

Wir klären gemeinsam den Unterstützungsbedarf, das Einsatzgebiet und die grundsätzliche Passung.

Leistung klären

Liegt noch keine Bewilligung vor, besprechen wir mögliche nächste Schritte mit den Beteiligten. Die Entscheidung liegt beim Kostenträger.

Begleitung starten

Nach passender Bewilligung, individueller Vereinbarung und bestätigter Kapazität kann die Assistenz beginnen.

Bitte nennen Sie bei der ersten Kontaktaufnahme keine unnötigen Diagnosen, Medikamentenpläne oder anderen sensiblen personenbezogenen Daten. Ein fallbezogener Austausch erfolgt nur über geeignete Kommunikationswege und mit entsprechender Rechtsgrundlage beziehungsweise Einwilligung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen für Betreuungsvereine und Sozialdienste

Ist eine Anfrage auch ohne Bewilligungsbescheid möglich?

Ja. Ein unverbindlicher Erstkontakt zur Klärung einer möglichen fachlichen Passung ist auch vor einer Bewilligung möglich. Die tatsächliche Leistungserbringung setzt eine geeignete Bewilligung beziehungsweise gesicherte Kostenübernahme voraus.

Unterstützt SFA NORD Menschen nach einer psychiatrischen Entlassung?

Ja, sofern ein entsprechender individueller Eingliederungshilfebedarf besteht und die Leistung fachlich sowie im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten übernommen werden kann. SFA NORD ersetzt keine ärztliche, psychiatrische oder akute Krisenbehandlung.

Wie unterscheidet sich die Fachassistenz von der rechtlichen Betreuung?

Die rechtliche Betreuung nimmt gerichtlich übertragene rechtliche Aufgaben wahr. Qualifizierte Assistenz nach SGB IX unterstützt demgegenüber bei der praktischen Lebensführung, der Entwicklung eigener Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe im Rahmen bewilligter Leistungen.

Wie läuft die Abstimmung mit gesetzlichen Betreuern ab?

Bei gemeinsamen Unterstützungsfällen können Ziele, Zuständigkeiten und notwendige Maßnahmen abgestimmt werden. Voraussetzung sind eine passende rechtliche Grundlage und die Beachtung der Selbstbestimmung sowie des Datenschutzes der leistungsberechtigten Person.

Wo ist SFA NORD tätig?

Schwerpunkt sind die Stadt Celle und der Landkreis Celle. Einsätze in angrenzenden Regionen können individuell angefragt und geprüft werden.

Gemeinsam Teilhabe ermöglichen

Sie suchen eine passende ambulante Fachassistenz?

Gerne besprechen wir unverbindlich, ob SFA NORD für einen konkreten Unterstützungsbedarf infrage kommt. Auch eine persönliche Vorstellung unseres Leistungsangebots in Ihrem Team ist möglich.

Ihre Anfrage ist unverbindlich. Eine Aufnahme kann erst nach individueller Prüfung zugesagt werden.